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Prämie für Fotovoltaikanlage für VoG's

Für alle VoGs, die eine Fotovoltaik-Anlage auf einem Gebäude, deren Eigentümer oder deren Mieter/Nutzer sie sind, installieren möchten, gilt nachstehende Regelung. Die Installation wird seitens der Gemeinde ab dem 01.01.2023 nur dann bezuschusst, wenn:

  1. das Gebäude sich in der Gemeinde Sankt vith befindet;
  2. ein entsprechender Antrag seitens de VoG (welche hauptverantwortlich für die Immobilie/den Immobilienkomplex ist) an das Gemeindekollegium gerichtet worden ist, mit einer Rechnung und dem diesbezüglichen Zahlungsbeleg.

Bei jedem Antrag entscheidet der Stadtrat über die Bezuschussung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Der Stadtrat kann der VoG einmalig eine Prämie von 250,00 €/installiertem kWp (Kilowatt-Peak) begrenzt auf einen Höchstbetrag von 2.500,00 € (10 kWp) gewähren. 

Die genauen Bedingungen finden Sie in dem Beschluss des Stadtrates vom 31.05.2023.