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Prämie zur Schaffung von neuem Wohnraum in Altbauten

Die Stadt St. Vith gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Prämie zur Schaffung von Wohnraum in Altbauten an alle natürlichen und juristischen Personen, die bestehende Gebäude im Gemeindegebiet St. Vith als Wohnraum nutzbar machen, sei es

  • durch Verbesserungsarbeiten an leestehenden Wohngebäuden,
  • durch sämtliche Infrastrukturarbeiten für den Umbau anderer Gebäude oder Gebäudeteile, um eine oder mehrere eigenständige Wohneinheiten zu schaffen. Neue Anbauten an bestehenden Gebäuden sind demnach ausgeschlossen.

Die Prämie liegt bei 10 % der nachgewiesenen Kosten, welche insgesamt mindestens 10.000,00 €, zuzüglich Mehrwertsteuer, betragen müssen. Die Höchstprämie beträgt 3.000,00 €. Bei barrierefreien Wohnungen, mit besonderen baulichen Erleichterungen für Personen mit Beeinträchtigungen, beträgt die Höchstprämie 3.500,00 €.  

Weitere Informationen und die Bedingungen, die zu erfüllen sind, um diese Prämie zu erhalten, finden Sie im beigefügten Dokument.