Hunde
Wichtige Informationen für Hundebesitzer
Elektronischer Chip
Die belgische Gesetzgebung sieht vor, dass alle Hunde zur Identifizierung einen elektronischen Chip besitzen müssen. Dieser wird durch einen Tierarzt unter die Haut des Hundes gepflanzt und kann durch Lesegeräte von Tierärzten, von der
Polizei oder vom Tierheim ausgelesen werden.
Gefährliche Hunde
Die Hundehaltung in Sankt Vith wird durch die Verwaltungspolizeiverordnung geregelt. In dieser Verordnung wird speziell auf die Haltung von gefährlichen Hunden hingewiesen: das Halten und Züchten aller als gefährlich eingestuften Hundearten ist verboten: Hunde der Rassen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier,
Mastiff, Tosa Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Cane Corso, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff
Mastin Espagnol, Mastino Napoletona, Pitbull, Bandog, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorcin,
Staffordshire Terrier oder Bullterrier, Pitbull Terrier, Dogo Argentina (argentinische Dogge) Bullterrier,
Rottweiler und Tosa Inu sowie die Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Eigenschaften mit einer der
vorerwähnten Rassen gleichzusetzen sind, und die Kreuzungen aus oben erwähnten Rassen.
Der Bürgermeister kann mittels motivierter Begründung jeglichen Hund als gefährlich einstufen.
Der Bürgermeister kann unter folgenden Bedingungen das Halten einer als gefährlich eingestuften Hundeart genehmigen:
- Der Hund darf nur auf dem umzäunten Gelände des Halters frei herumlaufen. Die Umzäunung muss ein Entkommen des Hundes verhindern
- Außerhalb des Geländes des Halters muss der Hund an einer kurzen Leine geführt und mit einem Maulkorb versehen sein. Der Hundeführer muss volljährig sein und physisch in der Lage sein, den Hund zu halten
- Der Hundehalter nimmt mit seinem Hund an einen anerkannten Sozial- und Wesenstest teil. Das diesbezüglich erhaltene Gutachten muss der Gemeindeverwaltung innerhalb von 12 Monaten nach Kauf, Adoption oder Erhalt des Hundes übermittelt werden. Dieser Test muss durch eine Einrichtung durchgeführt werden, die der „Union Royal Cynologique Saint Hubert“ angeschlossen ist und muss alle 3 Jahre wiederholt werden. Fällt der Test negativ aus, muss der Hund abgeschafft werden.
- Der Hundehalter muss einen guten Leumund vorweisen.
- Der Hund darf nicht zur Zucht gehalten werden.
- Eine Kopie der Familienhaftpflichtversicherung ist der Gemeindeverwaltung auszuhändigen. Der Zahlungsnachweis ist jedes Jahr einzureichen.
- Der Hundehalter unterzeichnet eine Empfangsbestätigung, dass er die Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und befolgen wird.
- Sollte festgestellt werden, dass der Hundehalter den vorgenannten Bedingungen und Auflagen nicht nachkommt, kann die Ausnahmeregelung augenblicklich durch den Bürgermeister zurückgezogen werden.
Wichtige Punkte für das Halten von Hunden
Des Weiteren sieht diese Verordnung einige wichtige Punkte für das Halten von Hunden vor, die bei Nichteinhaltung unter Strafe stehen:
- Es ist Eigentümern, Haltern oder Aufpassern von Tieren verboten, diese unbeaufsichtigt streunen zu lassen oder ihnen Auslauf zu öffentlichen Orten oder zu privaten Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, zu gewähren. Dieses Verbot gilt für das gesamte Gemeindegebiet.
- Jeder frei herumlaufende Hund wird eingefangen und in einem Tierheim untergebracht. Alle diesbezüglich anfallenden Kosten (Unterbringungs-, Fang- und Verwaltungskosten) gehen zu Lasten des Besitzers.
- Gilt das Tier als angriffslustig und kann es nicht gefahrlos eingefangen werden, kann es von den Polizeidiensten getötet werden.
- Auf dem gesamten Gemeindegebiet, das heißt an jedem öffentlichen und privaten Ort, welcher der Öffentlichkeit zugänglich ist, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, müssen alle Hunde an einer Leine geführt werden.
- Auf den öffentlichen Spielplätzen, Sportplätzen, Schwimmbädern und Friedhöfen, die auf dem Gebiet der Gemeinde liegen, ist die Anwesenheit von Hunden untersagt.
Anmeldung bei der Gemeinde
Die Gemeinde Sankt Vith weist darauf hin, dass alle Hunde bei der Gemeinde angemeldet werden müssen, da eine Steuer erhoben wird. Anmeldungen können per E-Mail ([email protected]), per Post oder per Telefon (+3280280119) bei der Gemeinde erfolgen. Das Onlineformular zur Anmeldung steht auf dieser Seite bereit.
Mit diesen Einnahmen deckt die Gemeinde die Unkosten, die durch die Einsätze der Polizei für die Kontrolle
entstehen, die jährlichen Zuwendungen für das Tierheim und die ständigen Kosten für die Hundekotstationen im Stadtpark, am Triangel, am Kirchparkplatz, am Museum, beim SFZ und am Viehmarkt.
WICHTIG: Alle Halter sind rechtlich verantwortlich für Ihre Tiere. Bei Unfällen auf öffentlicher Straße mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, …) haften die Tierbesitzer in vollem Umfang für
die entstandenen finanziellen und personellen Schäden.