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Prämie zur Förderung der Energieeffizienz

Die Stadt St. Vith kann ab dem 01.01.2026  bis zum 31.12.2031 natürlichen und juristischen Personen einen Zuschuss für Investitionen im Energiebereich gewähren, sofern die Bedingungen (siehe Beschluss) erfüllt sind.

Der Zuschuss beträgt 15 % der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft genehmigten Energieprämie. Der maximale Zuschussbetrag der Stadt St. Vith beläuft sich auf 1.200,00 € pro Maßnahme und Antragsteller.

Weitere Informationen und die Bedingungen, die zu erfüllen sind, um diese Prämie zu erhalten, finden Sie im beigefügten Dokument.