ÖFFENTLICHE UNTERSUCHUNG - Buhrman Agrar SRL
Description: Milchviehbetrieb mit Brunnenbohrung für eine Wasserentnahme gelegen Keppelborn, Wallerode, 3, katastriert Gemarkung 2, Flur C, Nr. 51 G, Nr. 51 H, Nr. 44 D, Nr. 44 B, Nr. 46, Nr. 47 und Nr. 51 F
Aktennummer: U2/2026/07
Betriebe die gemäß dem Dekret vom 11. märz 1999 über die Umweltgenehmigung eingestufte Anlagen und Tätigkeiten enthalten
Antrag der Buhrman Agrar SRL, Keppelborn, Wallerode, 3, 4780 St. Vith im Hinblick auf den Erhalt einer Umweltgenehmigung Klasse 2 (Kategorie: C) für den Milchviehbetrieb mit Brunnenbohrung für eine Wasserentnahme gelegen Keppelborn, Wallerode, 3, katastriert Gemarkung 2, Flur C, Nr. 51 G, Nr. 51 H, Nr. 44 D, Nr. 44 B, Nr. 46, Nr. 47 und Nr. 51 F.
Die Akte kann bei der Gemeindeverwaltung ab dem 21.10.2026 eingesehen werden.
- Datum des Anschlags des Antrags: 16.10.2026
- Eröffnungsdatum der Untersuchung: 21.10.2026
- Ort, Datum und Uhrzeit des Abschlusses der Untersuchung: Rathaus – 06.11.2026 - 10.00-11.00 Uhr
Sämtliche Fristen sind in der Zeit vom 16.07.2026 bis zum 15.08.2026 aufgehoben.
Die schriftlichen Bemerkungen können an die Gemeindeverwaltung - Büro 08, Rathausplatz, 1, 4780 Sankt Vith gerichtet werden.
Beauftragte Gemeindebedienstete ist Herr Konrad MICHELS, Städtebauamt.
Die Akte kann ab dem Eröffnungsdatum und bis zum Abschlussdatum der Untersuchung jeden Werktag während der Dienstzeiten und zusätzlich am Dienstag, den 29.10.2026, von 17.00 bis 20.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung bis zum 28.10.2026 bei Herrn Konrad MICHELS: 080/28.01.08) eingesehen werden.
Jeder Betroffene kann innerhalb der oben erwähnten Frist bis zum Abschluss der Untersuchung seine schriftlichen oder mündlichen Bemerkungen bei der Gemeindeverwaltung, Städtebauamt, Büro 08, Rathausplatz, 1, 4780 St. Vith vorbringen.
Die mündlichen Beschwerden und Bemerkungen werden auf Anmeldung von den zu diesem Zweck beauftragten Gemeindebediensteten entgegengenommen.
Jeder Betroffene kann technische Erklärungen über das Projekt beim Antragsteller, oder mangels dessen beim Gemeindekollegium oder bei dem zu diesem Zweck beauftragten Gemeindebediensteten und bei der technischen Beamtin, Esplanade Simone Veil, 10e étage, 4000 Liège (Tel.: 04/224.57 20) erhalten.
Die Behörde, die dafür zuständig ist, über den Antrag, der Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Untersuchung ist, einen Beschluss zu fassen, ist das Gemeindekollegium von St. Vith.
Sankt Vith, den 13.10.2026