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Ernteschäden

Nur für Landwirte, deren Grundstücke sich auf dem Gebiet von der Gemeinde St. Vith befinden.

Landwirte können im Falle von Schäden an Kulturen infolge eines außergewöhnlichen Naturereignisses (Dürre, Tornado, Sturm, starke Regenfälle usw.) bei der Gemeinde beantragen, dass die Kommission zur Feststellung von Ernteschäden einberufen wird. Diese Kommission wird die Anträge prüfen und weiterverfolgen.

Ernteschäden infolge der Trockenheit 2026

Voraussichtlich im Oktober wird die „Kommission zur Feststellung von Kulturschäden“ zusammentreten, um eventuell mögliche Ertragsverluste offiziell zu bestimmen.

Daher möchten wir Sie bitten, sollten Sie Ernteschäden erlitten haben, beigefügtes Formular „Protokoll zur Feststellung von Kulturschaden“ ordnungsgemäß auszufüllen und bis spätestens zum 21.09.2026 um 10:00 Uhr an die Stadtverwaltung St. Vith zu senden.

Dem Protokoll muss eine Kopie aus der Flächenerklärung 2026 mit den Angaben zum Betrieb und der Auflistung der Flächen beigefügt sein. Die Fotopläne sind nicht zwingend notwendig.

Wenn Sie Flächen in unterschiedlichen Gemeinden bewirtschaften, muss in jeder betroffenen Gemeinde ein Protokoll mit den jeweiligen Flächen, die sich in der Gemeinde befinden, eingereicht werden, und dies sollte ebenfalls unter „Anmerkungen“ auf der Seite 1 vermerkt werden.

Wichtig ist, dass für bestimmte Kulturen wie z.B. Mais die Feststellung der Schäden vor der Ernte erfolgen muss.

Es sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine präventive Maßnahme handelt, die keine Garantie auf eine eventuelle Entschädigung nach sich zieht.

Bei eventuellen Fragen können Sie Frau Katharina HENKES per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

Anleitung zum Ausfüllen des Protokolls der Feststellung von Kulturschäden

ACHTUNG: In diesem Protokoll werden nur die Flächen aufgelistet, die auf dem Gebiet der Gemeinde St. Vith bewirtschaftet werden. Befindet sich eine Parzelle auf zwei Gemeinden, wird die Parzelle in der Gemeinde angegeben, in der sich der größte Teil der Parzelle befindet.

Schon von der Verwaltung ausgefüllt:

o   Provinz: LÜTTICH

o   Gemeinde: ST. VITH

o   Bezirk: VERVIERS

o   Datum des Schadensfalls: SOMMER 2026

o   Schadensursache: TROCKENHEIT

 

Noch durch den Bewirtschafter auszufüllen:

Allgemeine Informationen

o   Name des geschädigten Bewirtschafters/der geschädigten Vereinigung: offizieller Name des Betriebs oder des Inhabers + eventuell Vorname

o   Adresse, PLZ, Gemeinde, Telefonnummer

o   Erzeugernummer des Betriebs

o   Gesamtfläche des Betriebs: Angaben laut Flächenerklärung des Jahres 2026 

1. Seite Tabelle

Falls sich Parzellen im Ourtal befinden, möchten wir Sie bitten diese separat gruppiert aufzulisten.

o   1. Kolonne (Parzelle): Nummern der Flächenerklärung pro Kulturcode gruppiert

o   2. Kolonne (Landwirtschaftliches Gebiet): Hochardennen

o   3. Kolonne (Kulturcode): z.B. 610 (siehe Flächenerklärung)

o   4. Kolonne (Art der Kultur): z.B. Dauergrünland (siehe Flächenerklärung)

o   5. Kolonne (Fläche der gesamten Parzelle: Fläche der einzelnen/gruppierten Parzellen

o   Die Kolonnen 6 und 7 NICHT ausfüllen.

2. Seite Tabelle

In der Kolonne „Einverständniserklärung des geschädigten Bewirtschafters“: Name und Unterschrift bei „Erste Feststellung“.