Bekanntmachung - SA Luminus, SRL Renner Energies Belgium VХ und SC Courant d’air
Description: Baus und des Betriebs eines Windparks mit 5 Windkraftanlagen mit einer maximalen Leistung von jeweils 35 MW, eines Umspannwerks, die Anlage von Zufahrtswegen und Montageplätzen, die Verlegung von Stromkabeln sowie die Anlage von Teichen auf dem Gebiet der Gemeinden Vielsalm und Trois-Ponts
Betriebe die gemäß dem Dekret vom 11. März 1999 über die Umweltgenehmigung eingestufte Anlagen und Tätigkeiten enthalten
Hiermit wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der wallonische Minister für Raumordnung mit Erlass vom 15. Oktober 2026 eine Entscheidung über den Einspruch der SA Luminus mit Sitz am Boulevard du Roi Albert II, 7 in 1210 St-Josse-Ten-Noode – der SRL Renner Energies Belgium VХ mit Sitz in der Arnould Nobelstraat, 42/3 in 3000 Leuven – sowie die SC Courant d’air mit Sitz in der Wirtzfelder Straße 48 in 4750 Bütgenbach (Elsenborn) – bezüglich des Baus und des Betriebs eines Windparks mit 5 Windkraftanlagen mit einer maximalen Leistung von jeweils 35 MW, eines Umspannwerks, die Anlage von Zufahrtswegen und Montageplätzen, die Verlegung von Stromkabeln sowie die Anlage von Teichen auf dem Gebiet der Gemeinden Vielsalm und Trois-Ponts, gelegen in einem Waldgebiet in Mont-le-Soie in 6698 Grand-Halleux auf den Katasterparzellen VIELSALM 3. Abteilung, Abschnitt A Nr. 1556N2, 1556P, 1557A, 1558C, 1574A, 3129A, 3430, 3425A, gegen den Beschluss des technischen Beamten und des bevollmächtigten Beamten vom 05.01.2026, mit dem die einheitliche Genehmigung abgelehnt wurde.
Der oben genannte Ministerialerlass lautet wie folgt:
• Die eingelegte Beschwerde ist zulässig,
• die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben,
• die beantragte einheitliche Genehmigung wird ERTEILT.
Die Akte und dieser Beschluss können innerhalb von 20 Tagen Tags nach dem Anschlagdatum im Rathaus - Büro o8 - während der üblichen Bürostunden eingesehen werden und zusätzlich besteht die Möglichkeit am Dienstag, den 17.11.2026, von 17.00 bis 20.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung bis zum 16.11.2026), die Akte und diesen Beschluss einzusehen.
Die Bekanntmachung wird am 30.10.2026 angeschlagen.
Auszug aus dem Ministerialbeschluss:
Artikel 5. Gegen diesen Beschluss kann von jeder natürlichen oder juristischen Person, die ein Interesse nachweisen kann, beim Staatsrat eine Nichtigkeitsklage wegen Verletzung wesentlicher oder unter Androhung der Nichtigkeit vorgeschriebener Formvorschriften erhoben werden.
Der Staatsrat, Abteilung Verwaltung, kann durch einen schriftlichen Antrag, der vom Betroffenen oder von einem Rechtsanwalt unterzeichnet ist, innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung oder Veröffentlichung dieser Entscheidung angerufen werden.
Sankt Vith, den 30.10.2026