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Bekanntmachung | 13.01.2025 - 17:18

Genehmigung folkloristische Wagen und Planwagenfahrt

Die Polizeizone Eifel möchte im freudigen Hinblick auf die Karnevalstage daran erinnern, dass es in den 5 Eifelgemeinden einer Genehmigung bedarf für:

  • folkloristische Wagen (auf einer festgelegten Strecke des Karnevalsumzugs) und

  • Planwagenfahrten (für die Fahrt mit Möhnen durchs Dorf).

Wichtig zu bemerken ist, dass es sich bei den beiden Genehmigungen um zwei grundsätzlich verschiedene Anträge handelt.

Viele Unfälle lassen sich vermeiden, wenn grundlegende Regeln beachtet und die Sicherheitsempfehlungen im Vorfeld überprüft wurden. Spezifische Versicherungen helfen dabei, eventuelle Schadensfälle abzudecken.  Die von den Gemeinden und der Polizeizone Eifel ausgearbeiteten Antragsformulare dienen als Checkliste und zielen darauf ab, Unglücksfällen vorzubeugen, so dass alle eine schöne Karnevalszeit verbringen können. 

Antrag Planwagenfahrt

  

 

 

 

 

 

Antrag folkloristische Wagen

 

 

 

 

 

Wie erhalte ich eine Genehmigung?

Unter folgendem Link sind die nötigen Antragsformulare online verfügbar: Wichtiger Hinweis für alle Karnevalswagen und Fußgruppen

  • Ich prüfe die Genehmigungsbedingungen im Antrag und fülle diesen vollständig aus.

  • Ich nehme Kontakt mit der Gemeinde auf, um zusätzliche Informationen und Erklärungen bezüglich der Genehmigungsprozedur zu bekommen.

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