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Beihilfen Heizkosten

Um den Bedürfnissen der Verbraucher mit geringem Einkommen gerecht zu werden, hat der Staat verschiedene Änderungen für den Heizölfonds vorgesehen.

 

I. Änderungen des Heizölfonds:

 

1. Der Heizölfonds wird ganzjährig andauern: vom 01/01 bis zum 31/12 eines jeden Jahres.

2. Die Beihilfe ist nicht mehr an den Literpreis gebunden.

3. Es wird eine Heizölbeihilfe von 210 € für 1500 Liter gewährt.

 

II. Sie haben Anspruch auf eine Heizölbeihilfe, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

 

1. Art der Heizstoffe:

Heizöl, Heizpetroleum und Propangas aus dem Tankwagen.

 

2. Berechtigte Personen: 

1. Kategorie: VIPO- oder OMNIO-Statut

2. Kategorie: Jahresbruttoeinkommen unter 16.306,33 € (+ 3.018,74 € pro Person zu Lasten)

3. Kategorie: Personen, die einer kollektiven Schuldenregelung oder einer Schuldenvermittlung folgen und nicht in der Lage sind, die Rechnung selbst zu begleichen.

 

3. Höhe der Beihilfe: Ist nicht mehr an den Literpreis gebunden. Es wird ein Betrag in Höhe von 210€ für 1500 Liter gewährt. Erst wenn der Literpreis 0,93 € übersteigt, erhöht sich die Heizölbeihilfe.

 

4. Benötigte Unterlagen: SIS-Karte (VIPO- oder OMNIO-Bescheinigung) oder Steuerbescheid oder Nachweis der kollektiven Schuldenregelung, sowie Personalausweis und Heizölrechnung (ausgestellt ab dem 01/01/2009 und nicht älter als 60 Tage)

 

5. Antrags-Annahme im ÖSHZ: 

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr oder auf Vereinbarung

(080/28.20.38) in Wiesenbach 5.

Mittwoch von 9 bis 12Uhr während der Sprechstunde des ÖSHZ im Rathaus

 

 

Die Anträge müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung des Heizstoffes oder des Kaufs an der Zapfsäule beim ÖSHZ eingereicht werden.

Rechnungen, bei welchen das Lieferungsdatum älter als 60 Tage ist, können nicht berücksichtigt werden.

 

 

Energieberatung

 

Unsere Sozialarbeiterin, Frau Elisabeth Sonkes, steht Ihnen für den Arbeitsbereich„Energieberatung“ im ÖSHZ St.Vith zur Verfügung.

Die stetige Erhöhung der Energiepreise hat dazu geführt, dass immer mehr Leute hohe Endrechnungen erhalten. Auch ein zu hoher Verbrauch durch bauliche und technische Mängel oder uneffektive Energienutzung haben zur Folge, dass Finanzierungsprobleme entstehen.

Im neuen Arbeitsbereich „Energieberatung“ sind nun folgende Dienstleistungen zusammengefasst:

  • Heizölbeihilfen:

      Berechtigte Personen = VIPO-Statut oder Jahresbruttoeinkommen unter 16.306,33 € (+ 3.018,74 € pro Person zu Lasten) oder Personen, die einer kollektiven Schuldenregelung oder einer Schuldenvermittlung folgen.

      Benötigte Unterlagen = SIS-Karte oder Steuerbescheid oder Nachweis der kollektiven   Schuldenregelung, sowie Personalausweis und Heizölrechnung.

            Die Anträge sollten innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung des Heizstoffes       oder des Kaufs an der Zapfsäule beim ÖSHZ eingereicht werden.

  • Erklärung wie die Angebote der verschiedenen Strom- oder Gasanbieter zu vergleichen sind, um den günstigsten Energieversorger – angepasst auf den persönlichen Verbrauch – zu finden.
  • Erklärung und Überprüfung der Energieend- und Zwischenrechnungen.
  • Hilfe bei der Einleitung von Prämien- oder Zuschussanträgen (Isolierungs- und Ausstattungsprämien).
  • Hausbesuche, bei denen nützliche Tipps und Techniken für den Alltag vorgestellt werden, die zur Verbesserung des Komforts und der Lebensqualität (der Wohnung) beitragen (Heizen, Lüften, Stromeinsparungen…).
  • Unterstützung während der Ausführung der Energiesparmaßnahmen.
  • Unterstützung bei der Erzielung eines langfristig effektiven Umgangs mit Energie. 

Vorbeugung ist dabei immer das Hauptziel, damit auf lange Sicht eine Verbrauchs- und Kostenreduzierung ermöglicht wird. 

Bei Energiefragen, -problemen oder wenn sie einfach nur Infos benötigen, wenden Sie sich an den Energiedienst im ÖSHZ St.Vith! Wir beraten Sie gerne!

Tel: 080/28 20 30

Fax: 080/28 20 39

Mo, Di, Do, Fr von 9:00 bis 12:00 Uhr

Eingliederungseinkommen

Das Eingliederungseinkommen hat am 1. Oktober 2002 das bekanntere "Existenzminimum" oder "Minimex" abgelöst. Die Maßnahme beinhaltet sowohl eine monatliche finanzielle Unterstützung als auch eine intensive soziale Begleitung. Ziel ist es, den betroffenen Menschen zu helfen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.


Folgende Bedingungen sind in jedem Fall zu erfüllen*:

  • Der Antragsteller muss von belgischer Nationalität oder im Bevölkerungsregister eingetragen sein;
  • Der Antragsteller muss volljährig sein;
  • Der gewöhnliche und tatsächliche Wohnort des Antragstellers muss sich auf dem Gebiet der Gemeinde Sankt Vith befinden;
  • Der Antragsteller darf nur über unzureichende finanzielle Mittel verfügen (für eine alleinstehende Person beträgt die Grenze ungefähr 600 € im Monat - die genauen Beträge können Sie hier erfahren);
  • Der Antragsteller muss für einen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, wenn nicht gesundheitliche oder Billigkeitsgründe ihn daran hindern;
  • Der Antragsteller muss alle Ansprüche auf soziale Leistungen und Unterhalt erschöpft haben;


Antragsteller, die unter 26 Jahre alt sind, müssen zudem noch ein individualisiertes Projekt zur sozialen Eingliederung unterschreiben.

Wenn Sie der Annahme sind, Anrecht auf Eingliederungseinkommen zu haben, dann kontaktieren Sie bitte den Sozialdienst

*die vorliegende Auflistung ist aufgrund ihres Charakters nicht vollständig. Zu den allgemeinen Prinzipien gesellen sich einige Ausnahmen, die sowohl in verschiedenen Gesetzen als auch in verschiedenen Erlassen geregelt sind. Da allein der Sozialhilferat das Recht auf Annahme oder Ablehnung eines Antrages auf Eingliederungseinkommen hat, ist keine der Ausführungen bindend.

Ipsze

Das individualisierte Projekt zur sozialen Eingliederung

Kein Mensch ist wie der andere, und kein Mensch hat dieselben Ziele und Fähigkeiten. Darum kann der Sozialhilferat von Empfängern des Eingliederungseinkommens ein IPSZE verlangen. Für alle Empfänger unter 26 Jahren ist es eine gesetzliche Verpflichtung. In diesem Fall wird mit der Person gemeinsam eine Strategie erarbeitet, wie die Integration in die Gesellschaft von statten gehen soll. Diese Strategie wird dann in einem Vertrag festgehalten und von allen Beteiligten unterschrieben.

Sollte sich die betroffene Person nicht an den Vertrag halten, kann ihr das Eingliederungseinkommen gestrichen werden.

 

Ipsze

Sozialhilfen - Alle Informationen

Jeder Mensch kann unfreiwillig und plötzlich in eine sehr missliche und unangenehme Lage kommen, in der er die eine oder andere Hilfe dringend benötigt, um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können.

  • Wenn das Einkommen nicht mehr reicht, um eine lebenswichtige Operation oder notwendige Apothekenkosten zu bezahlen;
  • Wenn mitten im Winter das Heizöl ausgeht und trotz Voraussicht die finanziellen Reserven nicht reichen;
  • ...


... dann kann der Sozialhilferat eine finanzielle oder materielle Hilfe bewilligen, die rückzahlbar sein kann, oder nicht.

Hier ist es sehr wichtig zu beachten, dass alleine der Sozialhilferat entscheidet, ob die Person sich unfreiwillig in der Situation befindet und ob das menschenwürdige Dasein gefährdet ist. Es gibt hier keine detaillierte gesetzliche Vorschrift!

 

Arbeitsintegration

Dienst für Sozial-berufliche Eingliederung

Das ÖSHZ hat die Möglichkeit, verschiedene arbeitsbeschaffende Maßnahmen für Bezieher des Eingliederungseinkommen zu realisieren. Diese Maßnahmen können auch für Einrichtungen und Unternehmen aller Art eine sehr interessante Sache sein, da diese bei Beschäftigung von Arbeitssuchenden staatliche Zuschüsse erhalten.

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Oft verlieren Menschen mit dem Arbeitsplatz auch ihre gesellschaftliche Stellung und grenzen sich immer weiter aus oder werden immer weiter ausgegrenzt. Es ist in der Tat so, dass in der heutigen Gesellschaft der Arbeitsplatz die erste Referenz in Sachen Integration ist.

Um den Empfängern von Eingliederungseinkommen einen dauerhaften (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, ergänzt das ÖSHZ die Bemühungen des Arbeitsamtes. Marianne Lambertz bietet hier im Rahmen des Cluster-Projektes eine intensive Begleitung an.

 

Schuldenberatung

In Zusammenarbeit mit der Verbraucherschutzzentrale der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens bietet das ÖSHZ Sankt Vith eine umfassende Schuldenberatung an.

Die Interventionen können sehr verschiedenartig sein und richten sich nicht nur an die Kunden des ÖSHZ:

  • Entschuldungsfonds der DG
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Erstellung eines Zahlungsplans
  • Juristische Beratung
  • Kollektive Schuldenregelung
  • Gesetzliche Vormundschaften
  • und viele mehr...


Die Beratungen finden nur auf Termin statt. Deshalb bitten wir Sie, frühzeitig mit dem ÖSHZ Sankt Vith in Kontakt zu treten, um ein Treffen zu organisieren.

Falls Sie mehr über die Angebote der Verbraucherschutzzentrale erfahren möchten, dann klicken Sie bitte hier.

 

Notaufnahmewohnungen

NotaufnahmewohnungKlicken um Bild zu vergrößern

Es passiert immer wieder, dass Menschen auf die eine odere andere Art und Weise ihr Heim verlieren. Der Sozialdienst des ÖSHZ Sankt Vith überprüft mit diesen Personen ihre Situation und sucht nach den angepassten und geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten.

In äußerst schwierigen Fällen hat der Sozialhilferat die Möglichkeit, der betroffenen Person oder Familie eine Notaufnahmewohnung zu gewähren. Das ÖSHZ Sankt Vith verfügt insgesamt über 8 Studios und Wohnungen mit einer Gesamtkapazität von rund 25 Personen. Da der Bedarf aufgrund der Wohnsituation in Sankt Vith sehr hoch ist, steht nur selten eine Wohnung leer. Demnächst wird in der Rubrik Download ein "Lagebericht zur Wohnsituation" veröffentlicht werden.

 

Altenheimaufenthalte

AltenheimKlicken um Bild zu vergrößern

Die Altenheimaufenthaltskosten sind sehr hoch und können nur äußerst selten ausschließlich durch die Rente alleine finanziert werden. Nach einer Aufnahme überprüft der Sozialdienst die Alimentepflicht der Kinder und verhindert so, dass es zu Konflikten oder Ungerechtigkeiten kommt.

Sind keine Nachkommen vorhanden oder die Alimente seitens der Kinder nicht ausreichend, übernimmt das ÖSHZ Sankt Vith die Differenz.

Zusätzlich kommt das ÖSHZ jedes Jahr für einen Teil des Defizites der Interkommunalen Altenheim im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf.

 

Hausnotrufgeräte

Ältere Mitmenschen hegen oft den Wunsch, so lange und so unabhängig wie möglich in ihrem eigenen Zuhause zu bleiben. Um den betagten Mitbürgern in Sankt Vith dies in aller Sicherheit zu ermöglichen, vermietet das ÖSHZ sogenannte Hausnotrufgeräte (siehe Abbildung).

Diese bestehen aus einem Wählgerät (siehe Bild oben) und einem Handsender (siehe Bild unten).

Sollte die betroffene Person sich unwohl fühlen kann sie über den Handsender die Notzentrale verständigen, die alle notwendigen Schritte einleiten kann.
Die Miete für ein Notrufgerät beträgt 12,50 Euro pro Monat, doch es sind verschiedene Unterstützungen möglich. So übernimmt beispielsweise Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. Außerdem besteht die Möglichkeit einen Antrag bei der Provinz einzureichen. Diese übernimmt dann auch einen Teilbetrag.

Seit dem 1. November 2006 sind unsere Notrufgeräte mit der Hausnotrufzentrale des Arbeiter-Samariter-Bundes in Köln verbunden. Die Kooperation der 9 ostbelgischen ÖSHZ und dem A.S.B. Köln gewährleistet eine optimale Betreuung rund um die Uhr. Der A.S.B. - mit seinen über 9000 Kunden für Hausnotruf - zeichnet sich durch höchste Professionalität und modernste Technik aus.

Ebenfalls seit dem 1. November 2006 ist das Centre d'information Sanitaire (C.I.S.) in Alleur einer unserer Kooperationspartner in Sachen Hausnotruf, welches unsere französischsprachigen Kunden betreut. Das C.I.S. steht ebenfalls für höchste Professionalität und Zuverlässigkeit.

 

Essen auf Rädern

Wie eben schon im Rahmen der Notrufgeräte angesprochen, hegen immer mehr Pensionierte das Bedürfnis, so lange und so unabhängig wie möglich im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu bleiben.

Neben der angesprochenen Sicherheit ist auch das Kochen einer warmen Mahlzeit oft schwierig. Um gegen diese Lücke vorzugehen, bietet das ÖSHZ Sankt Vith "Essen auf Rädern" an.  Nun muss sie sich nur noch ein Mal in der Woche zwischen 30 verschiedenen warmen Mahlzeiten entscheiden und das ÖSHZ liefert diese dann frei Haus. Die Preise der tiefgekühlten Mahlzeiten variieren gemäß dem Einkommen. Jeden Tag muss also nur noch die gewünschte Mahlzeit aus der Tiefkühltruhe genommen werden und per Ofen oder Mikrowelle erwärmt werden!

 

 

Fahrdienst Eifel-Süd

Andere Hilfen

Ab dem 01. August 2010 bieten die ÖSHZ von Burg-Reuland und St.Vith einen gemeinsamen Fahrdienst für die Menschen aus diesen 2 Gemeinden an.

 

Schwerpunktmäßig richtet sich dieser Dienst an Senioren, an weniger mobile Personen sowie an Menschen in sozialen Notlagen.

Die Zielorte der Fahrten werden vorwiegend in den zwei Gemeinden liegen, aber auch nahe gelegene Krankenhäuser und Ärzte können in Frage kommen.

Die Fahrten werden durch Ehrenamtliche erbracht.

Prioritäten der Fahrten sind folgende: Arzttermine, Seniorenaktivitäten, Apotheke, Paramedizinische Fahrten, Lebensalltagsbewältigung, Freizeit

Der Dienst wird keine Konkurrenz zu den bestehenden Fahrdiensten darstellen, sondern greift erst, wenn keine andere Möglichkeit des Transportes besteht.

Für Nutznießer

 

Sie gehören zu den Menschen, die selten eine Fahrgelegenheit für Ihre nächsten Termine haben?

 

Dann ist vielleicht der Fahrdienst Eifel-Süd das Richtige für Sie:

 

 Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten:

 

 

*Prüfen Sie zuerst, ob sich für Ihren Zweck ein anderer Dienst zuständig erklärt

 

*Melden Sie sich bitte 3 Tage im Voraus bei uns

 

*Die Fahrten kosten 0,25 € pro Kilometer und eine Pauschale von 3 €/Fahrt

 

*Der ehrenamtliche Fahrer wird nicht bar bezahlt, Sie erhalten im darauffolgenden Monat eine Rechnung von uns

 

*Bitte besorgen Sie uns dienliche Unterlagen (Bescheinigung des Sozialdienstes des ÖSHZ oder Bescheinigung Vipo oder OMNIO-Statut)

 

 

Für Ehrenamtliche

 

Sie gehören zu den Menschen, die auf der Suche nach einer sinnvollen Tätigkeit und im Besitz Ihres eigenen Pkws sind? Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bei uns als ehrenamtliche/r Fahrer/Fahrerin melden.

 

Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten:

 

 

 *Im Besitz eines eigenen Pkws sein

 

 *Das maximale Alter beträgt 70 Jahre

 

 *Sind Sie älter als 70 Jahre, müssen Sie 2 Jahre unfallfrei sein und mehr als 4.000 km im Jahr fahren

 

 *Ihr Fahrzeug muss versichert sein (grüne Karte) und wir schließen für Sie eine Haftpflicht – und Dienstfahrtenversicherung ab

 

 *Sie erhalten 0,33 € pro Kilometer

 

Informationen

Informationen


Als lokale, öffentliche Einrichtung bekommt das ÖSHZ regelmäßig eine ganze Reihe von Informationen aus den verschiedensten Bereichen. Das Team des ÖSHZ ist ständig bemüht, Sie bestmöglich zu informieren. Sollte es einmal an die Grenzen seines Wissens stoßen, weiß es doch oft, wo die interessierte Person weitere Informationen bekommt. Hierzu lohnt sich auch ein Blick auf unsere Links.

Das ÖSHZ Sankt Vith engagiert sich allerdings weiter: durch Aufklärungskampagnen in Schulen und anderen Einrichtungen will man sowohl über Rechte, als auch über Pflichten im Bereich der Sozialhilfe besser informieren.

 

Bescheinigungen und Formulare

Es ist immer wieder ein leidiges Thema:

  • die Formulare sind in französisch;
  • die Personen, die mir helfen sollen, machen keine Hausbesuche und ich kann aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen;
  • die Formulare sind einfach zu kompliziert und ich weiß nicht, wer mir wie weiterhelfen kann;
  • ich kann leider weder lesen noch schreiben;
  • ...


All diese Probleme betreffen eine ganze Reihe von Menschen in unserer Gesellschaft. Wenn Sie auf solche Probleme stoßen und nicht weiter wissen, dann kontaktieren Sie doch unseren Sozialdienst.

 

Ferner ist das ÖSHZ als öffentlicher Dienst auch immer wieder für eine Reihe von Bescheinigungen zuständig:

  • Bescheinigung über Schwierigkeiten im Umgang mit Computern, um die theoretische Fahrprüfung mündlich machen zu können;
  • Bescheinigung über eine finanzielle und soziale Notlage, die zum Erhalt von Kleidungsstücken beim Roten Kreuz berechtigt;
  • Bescheinigung, die die Wichtigkeit von Lebensmittelpaketen unterstreicht;
  • ...

Lokale Aufnahmestrukturen

Wir alle sind Ausländer, fast überall...

Nachdem es in den letzten Jahren immer wieder zu bedeutenden Änderungen in der Asylprozedur gekommen ist, wurde auch das Auffangsystem neu überdacht.

Der Asylbewerber bekommt nach seiner Ankunft in Belgien keine finanzielle Sozialhilfe mehr, sondern wird in drei verschiedene Strukturen verwiesen:

Asylbewerberzentren des Roten Kreuzes (z.B: Manderfeld);
Asylbewerberzentren des Föderalstaates (z.B: Bovigny);
oder lokale Aufnahmestrukturen (z.B: Sankt Vith).

In allen drei Fällen bekommt der Asylbewerber während seiner Prozedur ausschließlich Hilfe in Natura sowie ein kleines Taschengeld. In Sankt Vith bestehen vier Aufnahmestrukturen mit einer Aufnahmekapazität von zwanzig Personen. Diese Aufnahmestrukturen werden durch das ÖSHZ geführt und betreut.

An dieser Stelle möchten wir auch die Bevölkerung daran erinnern, dass diese Personen in einer Vielzahl der Fälle schwere Schicksalsschläge erlitten haben. Leider kommt es immer öfter vor, dass Ausländer, mit denen wir in Kontakt stehen, Opfer von Intoleranz und Rassismus werden. Wir rufen daher alle Bürger auf, Zivilcourage zu zeigen und bei rassistischen und intoleranten Handlungen nicht mehr einfach nur weg zu sehen.

Vielen Dank!

 

Sozialhilfe für Asylbewerber

Manche Asylbewerber hängen bereits seit Jahren in ihrer Prozedur fest und warten auf eine Entscheidung. Viele von ihnen waren bereits in Belgien, bevor es das System der Aufnahmestrukturen gab oder kamen an, als diese bereits alle belegt waren.

In diesem Fall bezahlt das ÖSHZ den Betroffenen Sozialhilfe in der Höhe des Eingliederungseinkommen.

 

 

Vorbeugungsmaßnahmen

 

Sozialhilfen sind Steuergelder!

Darum hat man sich in Sankt Vith lange damit auseinandergesetzt, wie man gute Sozialarbeit machen kann und die Ausgaben, trotz Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit, so gering wie möglich hält. Hier das Ergebnis:

  • die Sozialarbeit muss konstruktiv und in guter Zusammenarbeit mit allen beteiligten Diensten geschehen. Die "Experten" der einzelnen Bereiche müssen Hand in Hand zusammen arbeiten. So gibt es bereits eine sehr intensive Zusammenarbeit mit der Caritas Gruppe Sankt Vith, Wohnraum für Alle, dem Arbeitsamt und vielen mehr...
  • die Bevölkerung muss über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Es muss verhindert werden, dass sich Menschen aufgrund von Illusionen selbst aus der Gesellschaft ausgrenzen. Darum entwickeln die Sozialarbeiter verschiedene Vorträge und informieren damit in erster Linie Schüler und Lehrlinge aber auch die restliche Bevölkerung (aus diesem Grund wurde auch die Website geschaffen, auf der Sie sich gerade befinden);
  • das Team des ÖSHZ muss sich aktiv an der langfristigen Lösung von gesellschaftlichen und sozialen Problemen beteiligen. In diesem Bereich engagiert sich das ÖSHZ zum Beispiel im "Netzwerk Jugend Süd"...

Vertretung in diversen Diensten

Vertretung in diversen Diensten

Die Mitglieder des Sozialhilferates vertreten die Sankt Vither Bevölkerung auch in verschiedenen Organisationen und Diensten, so zum Beispiel:

  • Jugendhilferat;
  • Interkommunale Altenheim
  • Sozialer Wohnungsbau Sankt Vith;
  • SPZ;
  • Begleitzentrum Griesdeck;
  • Hof Peters;
  • Familienhilfedienst;
  • ...

 

Andere Hilfen

In unserer komplexen Gesellschaft gibt es so viele Schwierigkeiten und Probleme, die einen jeden von uns treffen können. Viele von ihnen lassen sich leider nicht vermeiden und erscheinen unerwartet.

Wenn Sie auf ein Problem stoßen und nicht weiter wissen, dann kommen Sie doch einfach vorbei und wir werden sehen, was wir für Sie tun können. Dazu sind wir schließlich da...

 

Andere Hilfen