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19.03.2012, 14:11

Das ÖSHZ St.Vith informiert

veröffentlicht von: Daniel Theissen

Bisher wurden noch nie Autos, Flachbildschirme, Handys, Playstations, Ipads, schnelle Internetanschlüsse,... für Sozialhilfeempfänger mit Geldern des ÖSHZ St.Vith bezahlt. Alle anderslautenden Aussagen sind lächerlich und entsprechen nicht der Wahrheit. Dies teilt das ÖSHZ St.Vith im Namen aller Sozialhilferatsmitglieder mit. Vom ÖSHZ St.Vith werden - dies ebenfalls entgegen anderslautenden Gerüchten - in der Regel auch keine Mietbeihilfen gezahlt.

Nicht jede Rechnung, die an ein ÖSHZ gesandt wird, wird tatsächlich von einem ÖSHZ bezahlt. Auch bezieht nicht jede Person mit geringen Einkünften Geld vom ÖSHZ. Und es bleibt jedem vollmündigen Bürger gestattet, sich die erwähnten Güter mit seinem eigenen Geld zu kaufen, auch wenn dies leider immer öfters auf Kredit geschieht.
In jeder Gemeinde hat ein unabhängiges Sozialhilfezentrum den Auftrag, Sozialhilfeanfragen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nach Vorlage einer vertraulichen Sozialuntersuchung und nach gesetzlich festgelegten Kriterien zu entscheiden. Das ÖSHZ St.Vith ist für seine fortschrittliche und durchdachte Sozialpolitik bekannt. Es wird alles daran getan, damit Menschen, wo dies nur möglich ist, nach kurzer Zeit wieder auf eigenen Füßen stehen. Mittel dazu sind beispielsweise die berufliche Eingliederung, der Ehrenamtlichen-Einsatz, die Energieberatung, die Entschuldungsberatung und Kontenverwaltungen, usw.. Das ÖSHZ kann zudem Dank verschiedener ins Leben gerufener Initiativen und Dank einer guten Zusammenarbeit der sozialen Organisationen einen sehr beachtlichen Integrationserfolg verbuchen.

Das ÖSHZ nimmt die aktuelle Diskussion zum Anlass, in Kürze über Zahlen und Fakten sowie über die allgemeinen Prinzipien der Sozialhilfe und die Sozialpolitik zu informieren.

Der Sozialhilferat freut sich, dass der Sozialbereich allgemeine Beachtung findet, bittet jedoch ausdrücklich darum, die Verbreitung von Fehlinformationen zu unterlassen. Dies nicht nur in Anerkennung der Arbeit des Personals, sondern alleine schon aus Respekt vor den Menschen, die sich zeitweise oder längerfristig in schwierigen Lebenslagen befinden und mit wenig Mitteln den Alltag meistern müssen.

So beträgt das Eingliederungs-Einkommen, auf das Personen unter gewissen Bedingungen gesetzliches Anrecht haben, pro Monat in Einzelsituationen 770,18 €, bei Mitbewohnern 513,46 und bei einer Familie mit Kindern zu Lasten 1.026,91€ . Dass dieses Geld öfters nicht ausreicht, liegt auf der Hand. Da für eine Einzelperson rund 260 € für die Belange des Alltags (Nahrung, Pflege,...) gebraucht werden, bleibt nach Abzug der fixen Kosten wie Miete, Energiekosten, Mobilität, Versicherungen, ... wohl kaum Geld für Luxus übrig.