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22.09.2010, 00:00

Mitteilung des Ö.S.H.Z. ST.VITH

veröffentlicht von: Marie-Josée Dahm

Um den Bedürfnissen der Verbraucher mit geringem Einkommen gerecht zu werden, sieht der Staat weiterhin eine Heizölbeihilfe vor.

I. Heizölfonds:

1. Der Heizölfonds wird ganzjährlich andauern: vom 01/01 bis zum 31/12 eines jeden Jahres.

2. Es gibt keinen Mindestpreis für das Heizöl. Alle Literpreise werden berücksichtigt.

3. Es wird eine Heizölbeihilfe von 210 € für 1500 Liter gewährt.

II. Sie haben Anspruch auf eine Heizölbeihilfe wenn:

1. Art der Heizstoffe: Heizöl, Heizpetroleum und Propangas aus dem Tankwagen.

2. Berechtigte Personen:

1. Kategorie:  VIPO- oder OMNIO-Statut

2. Kategorie:  Jahresbruttoeinkommen unter 15.063,45 € (+   2.788,65 € pro Person zu Lasten)

3. Kategorie:  Personen, die einer kollektiven Schuldenregelung oder einer Schuldenvermittlung folgen und nicht in der Lage sind, die Rechnung selbst zu begleichen.

3. Höhe der Beihilfe ist nicht am Literpreis gebunden. Es wird ein Betrag in Höhe von 210 € für 1500 Liter   gewährt. Erst wenn der Literpreis 0,93 € übersteigt, erhöht sich die Heizölbeihilfe.

4. Benötigte Unterlagen: SIS-Karte (VIPO- oder OMNIO-Bescheinigung) oder Steuerbescheid oder Nachweis der kollektiven Schuldenregelung, sowie Personalausweis und Heizölrechnung (nicht älter als 60 Tage)

5. Sprechstunden des Öffentliche Sozialhilfezentrum :

  • ÖSHZ St.Vith: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr im ÖSHZ, Wiesenbach 5, 4780 St.Vith, oder auf Vereinbarung
  • Sprechstunde des ÖSHZ im Rathaus: dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr

 

Die Anträge müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung des Heizstoffes oder des Kaufs an der Zapfsäule beim ÖSHZ eingereicht werden.

Rechnungen, bei welchen das Lieferungsdatum älter als 60 Tage ist, werden nicht berücksichtigt.