Die Änderungen im Mietrecht vom 18. Mai 2007 betreffen unter anderem auch den Mietpreis und die Nebenkosten. Der Preis des Mietobjekts zu Wohnzwecken muss klar angegeben sein. Bei jeder Veröffentlichung einer zu vermietenden Wohnung oder eines Hauses, sei es in der Zeitung, im Internet, bei Agenturen oder durch Aushang, müssen der Mietpreis und die gegebenenfalls anfallenden gemeinschaftlichen Nebenkosten angegeben werden. Gemeinschaftliche Nebenkosten enthalten z.B. die Kosten eines Hausverwalters oder einer Reinigungskraft, die Wartung des Aufzugs usw. Von dieser Regelung sind nicht nur Hauptwohnsitze betroffen, sondern auch Zweitwohnungen wie Studenten- oder Ferienwohnungen.