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23.06.2010, 09:06

»Brauchen sofortige Strafvollstreckung«

veröffentlicht von: Daniel Theissen

In einer Frage sind sich die Bürgermeister der fünf Eifelgemeinden einig: Bei der Ahndung von so genannten Bagatell-Vergehen besteht ein echter Bedarf und die jetzige Situation ist nicht gerade zufriedenstellend.

Das Thema kam auf der jüngsten Sitzung des Polizeikollegiums der Polizeizone Eifel zur Sprache. »Die Bevölkerung ist in diesem Bereich viel aufmerksamer geworden und erwartet ganz einfach, dass auch kleine Vergehen bestraft werden«, weiß Amels Bürgermeister Klaus Schumacher aus Erfahrung.

Prioritäten

Dies war vor einiger Zeit auch aus einer Befragung der Mitglieder des Polizeirates und der Mitglieder der Örtlichen Kommissionen zur Ländlichen Entwicklung (ÖKLE) hervorgegangen. Auf Grund dieser Befragung wurde eine Prioritätenliste festgehalten. »Ganz oben steht die ungesetzliche Entsorgung von Abfällen, gefolgt vom Unterhalt von Hecken und Parzellen, dem Vorgehen gegen streunende Hunde bis zur Überprüfung der Pflicht, dass die Hausnummern korrekt an den Häusern angebracht sind«, fasst Polizei-Zonenchef Daniel Keutgen zusammen.

»Zu schwerfällig«

Allerdings ist das System zur Ahndung dieser Vergehen mit einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand verbunden und nicht nur nach Auffassung von St.Viths Bürgermeister Christian Krings viel zu schwerfällig. »Um wirksam vorzugehen, müsste eine sofortige Vollstreckung der Strafen möglich sein, so wie es auch im Verkehrswesen der Fall ist.« Leider lasse die Gesetzeslage dies bis dato nicht zu, doch sind die Bürgermeister gewillt, bei den zuständigen Stellen die nötige Lobbyarbeit zu leisten, um eine deutliche Verbesserung in der Bekämpfung von Bagatell-Vergehen zu erwirken. Hierzu Reulands Bürgermeister Joseph Maraite: »Wenn man vergleicht, wie viel Geld und Energie in diesen Apparat gesteckt wird, und was am Ende an Geldstrafen dabei herauskommt, so kann man dies nur als ein Unding bezeichnen.«

Zonenchef Daniel Keutgen sieht natürlich auch die Polizei selbst in der Pflicht: »Es kann schon sein, dass dieser Bereich - auch aus Personalmangel - eine Zeit lang etwas vernachlässigt worden ist.« Nunmehr bestehe aber die feste Absicht, gewisse Beamte gezielt in dieser Materie zu schulen. »Das ist zwingend notwendig, denn ohne das juristische Hintergrundwissen wird sich kein Polizist gerne mit solchen manchmal heiklen Themen befassen«, glaubt Büllingens Bürgermeister Friedhelm Wirtz. In Umweltfragen bietet sich nach Auffassung seines Bütgenbacher Kollegen Emil Dannemark eine enge Zusammenarbeit der Polizei mit der Forstverwaltung an, »deren Beamte in diesen Fragen sehr beschlagen und aktiv sind«.

Nach den Sommerferien soll sich übrigens auch der Polizeirat in einer inoffiziellen Sitzung mit dieser Thematik befassen. »Dem Wunsch des Polizeirates, sich nicht nur mit administrativen Fragen, sondern auch mit der inhaltlichen Arbeit der Polizei auseinander zu setzen, stehe ich sehr positiv gegenüber«, so Zonenchef Daniel Keutgen.(arco)

 

Kleine Gesetzesverstöße bleiben häufig unbestraft

Abfallverbrennung, wildes Plakatieren und Müllabladen, streunende Hunde oder eine ungeschorene Hecke - die Liste der so genannten Bagatell-Delikte ist lange, doch lässt die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten in den fünf Eifelgemeinden zu wünschen übrig.

Jüngst bezeichnete St.Viths Bürgermeister Christian Krings die Umsetzung der so genannten verwaltungspolizeilichen Verordnung, auf deren Grundlage diese kleineren Vergehen seit einigen Jahren geahndet werden, als einen »Flop«.

Vor der Polizeireform waren die Gemeinden für die Feststellung dieser Vergehen zuständig - diese Aufgabe gehörte quasi zum Kerngeschäft der Feldhüter, die als vereidigte Polizeibeamte in Lohn und Brot der Gemeinde standen. Die Ahndung der Delikte erfolgte auf Grundlage des Strafgesetzbuchs durch die zuständigen Gerichtsbehörden. Zwischenzeitlich wurde das Gemeindegesetz dahingehend ergänzt, dass kleinere Ordnungswidrigkeiten mit Verwaltungsstrafen belangt werden können.

Juristisch komplex

Vor drei Jahren verständigten sich die fünf Gemeinden aus dem Einzugsgebiet der Polizeizone Eifel auf eine einheitliche verwaltungspolizeiliche Verordnung, auf deren Grundlage kommunale Verwaltungsstrafen verhängt werden können. »Das war eine sehr gute Sache, doch gestaltet sich die Umsetzung dieser Verordnung aus verschiedenen Gründen als schwierig«, räumt Zonenchef Daniel Keutgen ein. »Wir haben es mit drei verschiedenen Formen von Delikten zu tun. Zum einen gibt es Verstöße, die rein verwaltungsmäßig geahndet werden, wie zum Beispiel eine nicht geschorene Hecke, zum anderen gibt es gemischte Vergehen, die sowohl unter die verwaltungspolizeiliche Verordnung als auch unter das Strafgesetz fallen und schließlich solche, die ausschließlich strafgesetzlich verfolgt werden. Allerdings kommt es hier laufend zu Änderungen. So ist die Lärmbelästigung erst aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und dann wieder darin aufgenommen worden. Zudem wird die Umweltgesetzgebung fast ständig angepasst. Aus diesem Grund muss auch die verwaltungspolizeiliche Verordnung immer wieder aktualisiert werden. Das ist eine juristisch sehr komplexe Materie, in der man als zuständiger Beamter leicht den Überblick verlieren kann.«

Derzeit sei man dabei, eine Weiterbildung für die betreffenden Beamten auszuarbeiten. »Die Feldhüter waren Experten in diesem Bereich, doch sind die Aufgaben eines Polizisten heute viel umfassender und es ist nicht zuletzt wegen der ständigen Veränderungen in den Gesetzestexten nahezu unmöglich, in allen Bereichen die erforderlichen Fachkenntnisse zu haben.«

Verjährung

Für die Feststellung der Delikte sind in der Regel die Revierbeamten der lokalen Polizei zuständig. Diese - nicht immer angenehme - Aufgabe kann aber auch durch vereidigte Beamte der Gemeindeverwaltungen wahrgenommen werden. »Man kann sicherlich nicht behaupten, dass wir unsere Augen vor diesen Vergehen verschließen«, betont Daniel Keutgen. »Seit Jahresbeginn hat es in unserer Polizeizone 165 schriftliche Feststellungen bzw. Bemerkungen gegeben. Daraus resultierten drei Protokolle. Allerdings hapert es in der Strafverfolgung, weil viele Verfahren wegen Überschreitung der gesetzlichen Fristen eingestellt werden. Offenbar ist dies auf eine Überlastung der für unsere Zone zuständigen Vollstreckungsbeamtin der Provinz Lüttich zurückzuführen.« Zudem komme es aus sprachlichen Gründen immer wieder zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Akten.

Dies sei naturgemäß nicht gerade motivierend für die Beamten, die die entsprechenden Feststellungen gemacht und die Akte vorbereitet hätten. »Dem Vernehmen nach sind aber zur Verstärkung der betreffenden Beamtin zwei zusätzliche Juristen eingestellt worden.«

Quelle : www.grenzecho.net