
Der Rat genehmigte zwei Polizeiverordnungen zu Beginn der Sitzung.
So legte der Rat eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h am Prümerberg fest.
Bei der zweiten Verkehrsverordnung geht es um ein Durchfahrtsverbot während der Frost-, Schnee- und Tauwetterperiode für eine ganze Reihe von kleinen asphaltierten Feldwegen, die insbesondere von Schwertlastern in Mitleidenschaft gezogen werden. Anhand dieser Verkehrsverordnung wird darauf hingewiesen, dass der Winterdienst auf diesen Wegen nicht gewährleistet wird.
Einstimmig genehmigte der Rat die Festlegung der Auftragsbedingungen und die Vergabeart zum Ankauf von Heizöl und Dieseltreibstoff. Der beste Rabatt auf den allgemein gültigen Tagespreis wird hier ausschlaggebend sein für den Zuschlag.
Der Stadtratsbeschluss vom 31. März 2011 über die Anschaffung von Feuerwehrmaterial im angepassten Fünfjahresplan wird annulliert. Aufgrund der Änderung der Typenbezeichnung der Handfunkgeräte muss ein neuer Stadtratsbeschluss gefasst werden.
Die Kostenschätzung zum Ankauf von Beschilderungsmaterial zur Sperrung von Wegen während der Winterperiode wurde vom Rat gutgeheißen. Der Auftrag zum Ankauf von Schildern, Pfosten und Befestigungsringen wird auf 12.000 € geschätzt.
Für die Schule Schönberg wird ein neuer Kühlschrank für 250 € angeschafft. Der Rat genehmigte einstimmig diesen Ankauf.
Die Erschließungsbedingungen für zwei Baulose der Phase 1 und für verschiedene Baulose der Phasen 2 und 3 werden abgeändert. Hierzu wurde einstimmig ein Projektautor bestimmt. In Phase 2 und 3 soll zum Beispiel die Verpflichtung der Giebelgemeinschaft bei einigen Doppelhäusern dahingehend abgeändert werden, dass es ausreicht die Garagen aneinander zu bauen.
Die Stellenplanberechnung des Gemeindeschulunterrichtes für die Organisation des Schuljahres 2011/2012 konnte einstimmig genehmigt werden.
Ebenfalls einstimmig genehmigte der Rat die Tagesordnungen der Generalversammlungen der Interkommunalen AIVE und der Musikakademie.
Der Stadtrat unterstützt die Resolution der Gemeinde Burg-Reuland zur N62. Der Bau einer Umgehungsstraße nach Luxemburg liegt auch im Interesse der Stadtgemeinde. Es gilt allerdings darauf hinzuweisen, dass die Verwirklichung dieser Trasse auch eine Prüfung einer Verbesserung der Ost – West Verbindung mit sich ziehen wird.
Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Untersuchung zum Bau von zwei neuen Verkehrswegen mit Platzgestaltung zur Kenntnis. Die Antragsakte wird der Städtebaugenehmigung beigefügt.
Da sich zwei Parzellen eines Gemeindeweges in Andler noch im Privateigentum der Gemeinde befinden, kann ein privates Bauvorhaben nicht genehmigt werden. Der Stadtrat beschloss nun diese beiden Parzellen ins öffentliche Wegenetz der Gemeinde aufzunehmen.
Der Rat fasste einige definitive Beschlüsse zum Verkauf von Privatparzellen. Ein Teilstück einer Parzelle in Eiterbach wurde für 448,50 € verkauft. In Hünningen wurde ein Geländetausch mit einer Auszahlung des Wertunterschiedes von 42 € an die Stadtgemeinde beschlossen.
Definitiv wurde auch der Verkauf einer Gemeindeparzelle an die Windfarm Sankt-Vith AG im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen zum Bau des Windparks Sankt Vith genehmigt. Der Preis der Parzelle liegt bei 4.929,60 €
Der Verkauf eines Teilstückes von 188 m² an 3,75 € gelegen in Wiesenbach wurde ebenfalls genehmigt.
Der Geländetausch mit Auszahlung eines Wertunterschiedes zwischen Frau RICKAL und der Gemeinde gelegen in der Ortstraße beziehungsweise Pulverstraße wurde prinzipiell genehmigt.
Ein Geländetausch mit Auszahlung eines Wertunterschiedes zwischen der Familie KOHNEN und der Stadtgemeinde in der Alten Aachenerstraße wurde ebenfalls prinzipiell genehmigt. Die Abschätzung der Parzellen in der Bauzone liegt bei 65 € pro Quadratmeter und bei 32 € im Bering. Die Stadt würde somit einen Betrag von 3.789 € erhalten.
Die Gewährung des Funktionszuschusses an die Telefonhilfe (0,05 € pro Einwohner) in Höhe von 468,75 € wurde ebenso einstimmig genehmigt wie der Funktionszuschuss in Höhe von 2.479 € für das Jugendinformationszentrum „JIZ“.
Im Rahmen von Hilfsprojekten zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung erhält das Projekt „ANUDANDO – eine Möglichkeit integraler Frauenausbildung“ aus Quito/Ecuador einen Zuschuss in Höhe von 2.500 €.
Die Zuschlaghundertstel zur Immobilienvorbelastung werden auch für das Rechnungsjahr 2012 auf 1700 Zuschlagshundertstel festgelegt. Die Zuschlagssteuer zur Staatssteuer auf die natürlichen Personen wird in 2012 bei 6 % bleiben.