Auch in der Stadtgemeinde St.Vith werden in den nächsten Jahren in mehreren Orten Straßennamen eingeführt werden.
- Die Notwendigkeit von Straßennamen ergibt sich aus mehreren Gründen:
- In verschiedenen Orten ist es kaum noch möglich Hausnummern zu vergeben.
- Die automatisierte Nutzung, sei es durch GPS - Systeme oder für Not- und Rettungsdienste wird unübersichtlich und dadurch wird kostbare Zeit verloren.
- Das neue System der Postsortierung in den belgischen Sortierzentren verlangt auch eine Konkretisierung der Straßenzüge.
- Die augenblickliche Nummerierung ist für Fremde oft verwirrend und nicht in allen Orten nach dem gleichen System aufgebaut.
Die Namensgebungen der einzelnen Straßen sollen nicht von uns diktiert werden. Wir möchten Sie dazu einladen in den nächsten zwei Monaten an den von uns anberaumten Versammlungen teilzunehmen und aktiv an den Namensgebungen Ihrer Straßenzüge mitzuwirken.
Hier die von uns vorgesehenen Daten der einzelnen Versammlungen.
Die Versammlungen beginnen jeweils um 20:00 Uhr.
- Crombach, Neundorf, Neubrück, Metz und Galhausen
Montag, den 22. Februar 2010 im Vereinslokal Neundorf. - Wallerode und Eiterbach
Montag, den 1. März 2010 im Saal Feyen. - Ourgrund - Atzerath, Alfersteg, Heuem, Rödgen, Schlierbach, Setz und Weppeler
Mittwoch, den 3. März 2010 in der Ourgrundiahalle. - Rodt
Montag, den 8. März 2010 im Saal Backes. - Lommersweiler, Steinebrück, Dreihütten, Neidingen, Breitfeld und Wiesenbach
Mittwoch, den 10. März 2010 im Saal Wiesonbrona. - Hinderhausen
Freitag, den 19. März 2010 im Saal Boesges. - Schönberg, Andler und Amelscheid
Dienstag, den 30. März 2010 in „Zur alten Schmiede". - Emmels und Hünningen
Mittwoch, den 7. April 2010 im Saal Feyen. - Recht
Montag, den 12. April 2010 im Kulturhaus. - St.Vith
Mittwoch, den 14. April 2010 im Rathaus.
Welche Straßennamen sind möglich?
Die neu zu vergebenden Straßennamen können sehr vielseitig sein. Sie können zum Beispiel auf Wasserläufe, Kulturerbgut oder Personen, die seit mindestens 50 Jahren verstorben sind und einen Bezug zur Ortschaft haben, hinweisen. Auch Bezeichnungen, die auf geografische oder topografische Merkmale zielen, können benutzt werden.
Auf der anderen Seite gibt es viele Kriterien, die zu beachten sind. Hier die Wichtigsten:
- Jeder Straßenname darf nur einmal in der gesamten Gemeinde vorkommen.
- Es sollten möglichst kurze Namen verwendet werden (Max. 20 Buchstaben) wobei plattdeutsche Namen und Bezeichnungen zu vermeiden sind, da diese von Auswärtigen kaum lesbar und selbst von Einheimischen schwer zu schreiben sind.
- Es dürfen keine Ortsnamen der Gemeinde in anderen Orten verwendet werden. Die jetzt schon bestehenden Straßennamen mit Ortsbezeichnungen sollten abgeändert werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Standardnamen, wie Hauptstraße(St.Vith) und Dorfstraße (Recht) sind bereits vergeben!
Text : René Hoffmann