Wichtiger Hinweis für alle Karnevalswagen und Fußgruppen
Wenn Sie mit einem Karnevalswagen und/oder einer Fußgruppe an gleich welchen Karnevalsumzügen teilnehmen möchten, sind Sie verpflichtet, dies frühzeitig anzumelden.
Die Anmeldung für die Teilnahme an Karnevalsumzügen innerhalb der Gemeinde St.Vith (Stadt, Schönberg, Lommersweiler, …) erfolgt beim Karnevalskomitee St.Vith.
Deren Verantwortliche nehmen den Wagen in Augenschein und teilen der Gemeindeverwaltung mit, wenn der Wagen (mit oder ohne Gruppe) an einem Karnevalsumzug innerhalb der Gemeinde teilnimmt.
Falls Sie mit dem Karnevalswagen an einem Umzug außerhalb der Gemeinde St.Vith teilnehmen, müssen Sie dies umgehend der Gemeindeverwaltung (Sekretariat: 080/280133 oder kontakt@st.vith.be) mitteilen, damit die erforderliche Genehmigung rechtzeitig aus- und zugestellt werden kann.
Letzter Termin ist Mittwoch, der 6. Februar 2013.