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06.10.2010, 09:26

Für einen sicheren Schulweg

veröffentlicht von: Daniel Theissen

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Günter Havlena / pixelio.de

Bei der täglichen Schulwegsicherung hat die Eifelpolizei einen Monat nach Schulbeginn vielerorts kleine oder größere Verkehrsprobleme festgestellt und möchte diesbezüglich alle Verkehrsteilnehmer bitten, besonders in Schulnähe eine vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise an den Tag zu legen.

30-er Zone:

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30km/h wird von vielen Autofahrern missachtet. Zur Erinnerung: Bereits ab 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit kann der Führerschein eingezogen werden

Anschnallpflicht:

Viele Autofahrer versäumen es, ihre Kinder oder sich selbst anzuschnallen. Hier sei daran erinnert, dass Kinder unter 1,35 m in einem Kinderstühlchen oder einer Sitzerhöhung befördert werden müssen. Das Tragen des Sicherheitsgurtes ist für alle Insassen Pflicht.

Allgemein:

Bei der Anwesenheit von Fußgängern und besonders Kindern sollte jeder Autofahrer erhöhte Vorsicht walten lassen. Das Halten und Parken ist verboten an Stellen, wo es offensichtlich eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer (also auch Fußgänger) darstellt, insbesondere auf den Bürgersteigen.

Mit Leuchtwesten, Leuchtbändern oder anderen Reflektoren machen sich Fußgänger oder Radfahrer viel früher bemerkbar und die anderen Verkehrsteilnehmer können sich auf deren Präsenz einstellen. An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) müssen Autofahrer anhalten und Fußgängern, die überqueren oder überqueren möchten, den Vorrang gewähren.

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