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Streichung der Befreiung Abwasserreinigungssteuer - 01.01.2022

2016 sind im belgischen Staatsblatt neue Erlasse der Wallonischen Regierung betreffend des Wassergesetzbuches erschienen, die die Freistellung von der Abgabe das Einleiten von Haushaltsabwasser oder vom TKAR für Haushalte mit einer individuellen Klärsystem innerhalb der Wallonische Region beendet.
Diese Befreiung gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2021 für bereits installierte Klärsysteme. Neu installierte Klärsysteme, die nach dem 31. Dezember 2017 installiert wurden fallen bereits unter der neuen Gesetzgebung.

Ab 1.Janaur 2022 gilt für die autonome und kollektive Sanierungszone bezüglich der Abwassersteuer die gleiche Gesetzgebung:

Der Wasserversorger erhebt, verhältnismäßig zum gewonnenen Wasservolumen die Kosten der Abwasserreinigung. Diese werden dem Verbraucher in Rechnung gestellt. In Klartext, der Verbraucher trägt zu seinem Wasserverbrauch (TKV) zusätzlich eine Abwasserreinigungssteuer (2,365 €hTVA/m³, Stand Dezember 2019), unabhängig der Sanierungszone.

Während dem Übergangszeitraum steht es dem Eigentümer des individuellen Klärsystem (vor 1. Januar 2018 installiert) frei zu entscheiden, ob er weiterhin die Befreiung TKAR in Anspruch nehmen möchten oder nach den von der Regierung festgelegten Bedingungen, der Zahlung des TKAR unterworfen werden will.

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Mit der Beendigung der Freistellung TKAR, lässt die S.P.G.E, zu ihren Lasten, eine Funktionskontrolle des individuellen Klärsystems durchführen. Der Eigentümer sorgt, zu dessen Lasten, für die notwendigen Anpassungen an die geltenden Vorschriften.

 

Wichtig !
Die Gemeinde Sankt Vith ist in kollektiven und individuellen Klärzonen ausgewiesen. Die Gemeinde ist dadurch dem wallonischen Wasserdienst SPGE angeschlossen. Die Steuern und Gebühren auf Abwasser werden komplett an die SPGE übergeben. Die Gemeinde hat keinen Einfluss auf die Abwassersteuer.