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Plastikverbot

Am 27.09.2019 ist ein neuer Erlass der Wallonischen Regierung über das Verbot der Verwendung bestimmter Einwegkunststoffartikeln im belgischen Staatsblatt erschienen. Seit dem 01.01.2021 gelten folgende Verbote für:

  •  Öffentlich zugängliche Einrichtungen
    • Getränkebehälter mit oder ohne Deckel (aus Polystyrol)
    • Besteck, Essstäbchen und Rührstäbchen
    • Trinkhalme (Medizinprodukte sind ausgeschlossen)
    • Behälter, wie beispielsweise Take-away-Behälter
    • Teller
    •  Luftballonstäbe
  • Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
    • Nicht recyclebare Wegwerfbecher
  • Regionale Behörden
    • Nicht recyclebare Wegwerfbecher
    • Kunststoff-Catering-Einwegartikel ab dem 01.01.2022

Dieser Text basiert auf die gültige Gesetzgebung, die am 27.09.2019 im Belgischen Staatsblatt erschienen ist. Bei einer Abänderung der betreffenden Gesetzgebung, kann eine Anpassung verpflichtend sein, die von diesem Text abweicht.

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