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Umweltdelikte - Abfall

Wilddeponie wird als "illegale Deponierung" bezeichnet, wenn eine Person absichtlich ihren Müll in der Natur,...entsorgt, um die Zahlung einer Steuer zu vermeiden oder in einen Containerpark zu gehen. Die Begriffe  "öffentliche Deponie", "illegale Ablagerung" und "Mülldeponie" sind ebenfalls gebräuchlich. Bei den betroffenen Abfällen handelt es sich meist um Säcke mit Haushaltsmüll, Altreifen, Bauschutt, Sperrmüll ...

Um die verbreitetsten Umweltdelikte zu bekämpfen und die Täter abzuschrecken, hat die Wallonische Regierung bestimmte Strafen (Artikel R.109 - Code de l'environnement ) verschärft:

  • Für die Verbrennung von Haushaltsmüll im Freien oder in Anlagen, die nicht den Bestimmungen des Dekrets vom 27. Juni 1996 über Abfälle entsprechen, mit Ausnahme der Verbrennung von natürlichen, trockenen Abfällen aus Wäldern, Feldern und Gärten, die durch das Gesetzbuch für den ländlichen Raum und das Forstwirtschaftsgesetz geregelt sind: 150 Euro;
  • Bei Nichteinhaltung des an einem Briefkasten angebrachten Aufklebers, um die Produktion von Werbepapierabfällen zu verringern: 50 Euro;
  • Zurücklassung von Hundeexkrementen: 50 Euro;
  • Zigarettenstummel, Dose oder ein Kaugummi: 100 Euro;
  • Ablagerung von einer Verpackung, eines Müllsacks, einer Altöldose, eines Behälters oder eines 200-Liter-Fasses, auch wenn dieses leer ist, von Inertabfällen, oder von Asbestabfällen: 150 Euro;

Der Erlös dieser Strafen wird in den Umweltschutzfonds, Sektion Umweltunruhen, eingezahlt.

 

 

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