Stadtrat | 08.03.2019 - 16:02
Bericht vom 28.01.2019
Die Wahl der effektiven Mitglieder des Rates des Öffentlichen Sozialhilfezentrums ergab nach geheimer Wahl folgende Besetzung:
Effektive Mitglieder Ersatzkandidaten der effektiven Mitglieder
BÜX Paul RICHTER Eric
PITZ Sophie
DUPONT Mélanie COLONERUS-MEYER Petra
BRODEL Susanne
HAAG Jennifer CREMER Bärbel
HERZOG Ingrid PAASCH-KREINS Andrea
JODOCY Manuel HILGERS Rainer
TERREN Melanie
KRÄMER Jonas SCHRÖDER Philipp
SCHEUREN Lena FEYEN Ingrid
MARAITE Gisela
VILZ Frank ARIMONT Philippe
NILLES Patrick
VLIEGEN Emmanuel ORTHAUS Thomas
THELEN Dirk
Der Rat verabschiedete mit 1 Enthaltung und 6 Gegenstimmen die Geschäftsordnung des Stadtrates.
Bei Punkt 3 der Tagesordnung wurde die Bildung der politischen Zusammensetzung zur Kenntnis genommen.
Die Bezeichnungen der Delegierten der Generalversammlungen der einzelnen Organisationen und Interkommunalen wurden vorgenommen:
Interkommunale AIDE: HOFFMANN René, VLIEGEN Emmanuel, MICHELS Jean-Claude, HANNEN Herbert, FRECHES Gregor
Interkommunale AIVE: GROMMES Herbert, VLIEGEN Emmanuel, SCHLABERTZ Jürgen, SCHMITZ Margret, KREINS Leo
Interkommunale FINOST: GROMMES Herbert, MICHELS Jean-Claude, GOFFINET Marcel, HANNEN Herbert, JOUSTEN Klaus
Interkommunale Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft: SCHLABERTZ Jürgen, HÖNDERS-HERMANN Anne-Marie, GILSON Roland, SCHMITZ Margret, FRECHES Gregor
Interkommunale ORES: GROMMES Herbert, MICHELS Jean-Claude, GOFFINET Marcel, SOLHEID Erik, JOUSTEN Klaus
Interkommunale SPI: GROMMES Herbert, GOFFINET Marcel, MICHELS Jean-Claude, SOLHEID Erik, HENKES Werner
Interkommunale SWDE: GROMMES Herbert
VIVIAS Interkommunale Eifel: HOFFMANN René, MÜSCH-JANOVCOVÁ Jana, GROMMES Herbert, OTTEN Jennifer, JOUSTEN Klaus
Polizeiverordnung (zusätzliche Verkehrsverordnung): Einstimmig wurde die Festlegung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in den Ortschaften Schlierbach und Setz beschlossen.
Der Wegeunterhalt 2019 – Genehmigung des Projektes und der Kostenschätzung von 510.000,00 € inklusive MwSt., Festlegung der Auftragsbedingungen und der Vergabeart – wurden einstimmig beschlossen. Hier kommt es zum Unterhalt vorwiegend in der Zone I (Hünningen, Emmels und Recht).
Ebenso einstimmig war der Beschluss zum Unterhalt von Bürgersteigen auf dem Gemeindegebiet. Die Genehmigung des Projektes und die Kostenschätzung von 134.000,00 € inklusive MwSt. und die Festlegung der Auftragsbedingungen und der Vergabeart. In diesem Jahr werden die Bürgersteige der Zone II in Neundorf, Crombach, Hinderhausen, Rodt, Sankt Vith unterhalten.
3 Enthaltungen gab es zur Genehmigung der Zusatzkosten von geschätzt 20.000,00 € beim Umbau und der Renovierung der Feuerwehrhalle Sankt Vith.
Der Kostenanschlag Nr. SN/824/4/2019 der Forstverwaltung zu den gewöhnlichen Forstarbeiten in Höhe von 209.000,00 € (Arbeiten in Eigenregie 129.000,00 € und Arbeiten durch Lieferungen von Dritten 80.000,00 €) wurde einstimmig genehmigt.
Der Ankauf von Schulmobiliar für die Grundschulen wurde einstimmig zu einem Schätzpreis von 22.932,50 € genehmigt. Zudem wurde eine Bezuschussung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft angefragt.
Die Beantragung der Umwandlung der zwei Transitwohnungen in Sozialwohnungen beim öffentlichen Dienst der Wallonie zwecks anschließender Übertragung an die Interkommunale VIVIAS wurde einstimmig beschlossen.
4 Gegenstimmen gab es zum Prinzipbeschluss zum Verkauf von Gelände in Sankt Vith gelegen an der Dell.
Der Regulierung von Eigentumsverhältnissen in Hinderhausen, Hollgasse/Justenberg wurde einstimmig zugestimmt.
Einer Verlängerung der Mietpreisermäßigung für den Mietvertrag zwischen der Gesellschaft „Camping Wiesenbach E.K.G.“ und der Gemeinde Sankt Vith stimmte der Rat zu. Der jährlich zu indexierende Basismietpreis für die Jahre 2019, 2020 und 2021 beträgt 7.000,00 €.
Der Rat stimmte der Annahme des Jahresberichtes 2018 zum Kommunalen Plan für Ländliche Entwicklung der Gemeinde Sankt Vith zu.
Zur Kenntnis genommen wird der Tätigkeitsbericht der lokalen Kommission für Energie für das Jahr 2018.
Der Vertrag für das Jahr 2019 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der VoG Patchwork, dem öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) Sankt Vith und der Gemeinde Sankt Vith wurde genehmigt.
Die Stellungnahme zum Erlass der Wallonischen Regierung zur Verabschiedung des Raumentwicklungsschemas zur Revision des von der Wallonischen Regierung am 27. Mai 1999 verabschiedeten Raumentwicklungsschemas wurde einstimmig beschlossen.
Ebenso beschlossen wurde die Stellungnahme zum Vorentwurf eines Erlasses der Wallonischen Regierung zur Annahme der in Artikel D.II.2 §2 Absatz 4 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung genannten ökologischen Verbindungen.
Aufgrund dessen, dass es die Finanzlage der Gemeinde erlaubt, zur Förderung des Tourismus und der wirtschaftlichen Tätigkeiten die Steuer auf Standplätze auf den Campingplätzen zu senken. Der Steuersatz wird von 35,00 € auf 17,50 € festgesetzt.
Eine weitere Senkung wurde auf die Steuer auf Übernachtungen beschlossen. Für Hotels und Pensionen wurde die jährliche Steuer pro Bett von 20,00 € auf 10,00 € gesenkt. Bei Jugendherbergen von 10,00 € auf 5,00 € und bei Privatwohnungen, Privathäuser Privatpensionen und möblierte Zimmer von 10,00 € auf 5,00 €.
Beim Beschluss der Gebühr für die Inanspruchnahme öffentlichen Eigentums oder des Privateigentums der Gemeinde gab es 3 Gegenstimmen. Aufgrund dessen, dass es im Interesse der Gemeinde und der Bevölkerung ist, dass der Mittelstand und der Einzelhandel in der Gemeinde Sankt Vith auch über niedrigere Gebühren unterstützt wird und dass Schausteller und Markthändler weiterhin ihre Attraktionen und Verkaufsstände bei uns einrichten und dass diese Veranstaltungen zur allgemeinen wirtschaftlichen Belebung für die lokale Geschäftswelt beitragen.
Bei dem Beschluss zu den Standplatzgebühren auf dem monatlichen öffentlichen Gemeindemarkt gab es 3 Gegenstimmen.
Die erste Haushaltsabänderung der Kirchenfabrik Sankt Laurentius Mackenbach für das Jahr 2018 wurde gebilligt.
Ebenso wurde der Haushaltsplan der Kirchenfabrik Sankt Laurentius Mackenbach, der Haushaltsplan der Kirchenfabrik Sankt Vitus Sankt Vith und der Haushaltsplan der Kirchenfabrik Sankt Willibrordus Lommersweiler für das Jahr 2019 gebilligt.