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Polizei-Info | 11.07.2019 - 15:21

Verkehrsprävention zum Thema Radfahren

Das Thema Radfahren erfreut sich in den Polizeizonen Eifel und Weser-Göhl großer Beliebtheit, nicht zuletzt durch die Anbindung des Ravels an die öffentliche Straße. Auch sind die neuen Fortbewegungsmittel wie Elektrofahrräder, motorisierte Fahrräder und Tretroller, Hoverboards und Speed Pedelecs immer häufiger im Straßenverkehr anzutreffen.

Am 31.05.2019 wurden einige in Bezug auf Radfahrer geltende Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung abgeändert und hinzugefügt. Als Radfahrer werden hier auch die Fahrer von Elektrofahrrädern, motorisierten Fahrrädern und anderen definierten Fortbewegungsgeräten bezeichnet.

Die Speed Pedelecs fallen unter die Klasse Kleinkrafträder. Deren Fahrer müssen dementsprechend mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM oder B besitzen und einen Schutzhelm tragen, sowie sich an die für Führer von Kleinkrafträdern geltenden Verkehrsregeln halten.

Daher gilt es sein Fortbewegungsgerät erst einmal einer Kategorie zuordnen zu können.

Elektrofahrrad:

  • Max. 0,25kW mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • Der Elektromotor stoppt sobald der Fahrer aufhört in die Pedale zu treten.
  • Der Motor stoppt wenn die Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht ist, auch wenn der Fahrer weiter in die Pedale tritt.

Motorisiertes Rad:

  • Bei einem Verbrennungsmotor ein Hubraum von max. 50 cm³ und maximale Nutzleistung von 1 kW
  • Bei einem Elektromotor max. Nenndauerleistung von 1 kW
  • Motor dient zur Unterstützung der Tretfunktion und stoppt nicht wenn der Fahrer aufhört in die Pedale zu treten (bis 25 km/h).
  • Mindestalter 16 Jahre

Andere Fortbewegungsgeräte:

  • Nicht motorisiertes Fahrzeug anders als ein Fahrrad, das durch Muskelkraft angetrieben wird.
  • Motorisiertes Fahrzeug, anders als ein Fahrrad, motorisiertes Fahrrad oder Kleinkraftrad, das aufgrund seiner Konstruktion auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h beschränkt ist, wie zum Beispiel elektrische Rollstühle, elektrische Roller für gehbehinderte Personen, elektrische Tretroller, Hoverboards.
  • Bewegt man sich im Schritttempo fort, muss man die Regeln des Fußgängers beachten. Bewegt man sich schneller fort, gelten die gleichen Regeln wie für Radfahrer.

Speed Pedelec:

  • 2-rädriges motorisiertes Fahrzeug mit Pedalen.
  • Max. 4 kW.
  • Motor dient zur Unterstützung der Tretfunktion.
  • Der Motor stoppt sobald die Geschwindigkeit von 45 km/h. erreicht ist.

Außerdem sind folgende Regeln zu beachten:

Den Radfahrer betreffend:

  • Das Tragen eines Helms gilt zur eigenen Sicherheit als unerlässlich, da er das Risiko einer Kopfverletzungen um 85 Prozent verringern kann.
  • Das Tragen einer Leuchtweste ist ebenfalls empfohlen.

Das Fahrverhalten betreffend:

  • Während der Fahrt müssen die Hände die Lenkstange greifen und die Füße müssen sich auf den Pedalen befinden.
  • Es ist untersagt, sich als Radfahrer durch jemand anderen ziehen zu lassen genauso wie es verboten ist, als Radfahrer einen Hund an der Leine mit zu führen.
  • 2 Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn innerhalb der geschlossenen Ortschaft nebeneinander fahren, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist und das Kreuzen des Gegenverkehrs gewährleistet ist.
  • 2 Radfahrer müssen außerhalb der geschlossenen Ortschaft hintereinander fahren, sobald sich ein Fahrzeug von hinten nähert.
  • Der einzuhaltende seitliche Abstand beim Überholen eines zweirädrigen Kleinkraftrad- oder Radfahrers innerhalb der geschlossenen Ortschaft beträgt 1 Meter.
  • Der einzuhaltende seitliche Abstand beim Überholen eines zweirädrigen Kleinkraftrad- oder Radfahrers außerhalb der geschlossenen Ortschaft beträgt nun 1,5 Meter (statt dem vorherigen Abstand von 1 Meter innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortschaft).

Die Fahrbahn betreffend:

  • Kinder <10 Jahren dürfen mit ihrem Fahrrad immer den Bürgersteig benutzen.
  • Radfahrer >10 Jahren nur unter folgenden 4 Bedingungen:
    • Es ist kein Fahrradweg vorgesehen.
    • Die Straße befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft.
    • Der Bürgersteig befindet sich rechts in Fahrtrichtung.
    • Der Radfahrer gewährt den anderen Benutzern des Bürgersteigs den Vortritt.
  • Radfahrer müssen den Fahrradweg benutzen, wenn er in ihrer Fahrtrichtung durch Bodenmarkierungen angezeigt wird.
  • Radfahrer dürfen den Fahrradweg auf der Gegenfahrbahn benutzen, wenn das Verkehrsschild D7 und D9 aus ihrer Fahrtrichtung für sie sichtbar ist.

Die Ausführung von Fahrbewegungen betreffend:

  • Sie müssen die Verkehrsschilder beachten.
  • Sie müssen den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren, wenn sie ein Fahrmanöver (wie zum Bsp. ein Wendemanöver) ausführen.
  • Beim Abbiegen gilt grundsätzlich, dies durch die entsprechende Armgeste anzuzeigen, es sei denn, der Radfahrer wird dadurch in Gefahr gebracht, z.B. wenn er dadurch auf Kopfsteinpflaster die Kontrolle über sein Fahrrad verlieren würde.
  • Beim Linksabbiegen gilt ebenfalls die klassische Verhaltensweise {entsprechende Armgeste, sich nach links halten und auf die Mitte der Fahrbahn begeben} es sei denn, der Radfahrer begibt sich dadurch in Gefahr:
    • da zu großes Verkehrsaufkommen herrscht
    • da eine komplexe Verkehrssituation in einer Kreuzung besteht. In diesem Fall ist es sicherer rechts zu bleiben und die Straße, sobald sie frei ist zu überqueren.
  • Der Radfahrer muss den Radüberweg benutzen, wenn er vorhanden ist:
    • sowohl der Radfahrer als auch der herannahende Verkehr müssen Vorsicht walten lassen!
    • Der Radfahrer hat hier keine Vorfahrt; es sei denn, der Fahrradweg verläuft durchgehend über die Fahrbahn. Dies ist an Ort und Stelle durch Bodenmarkierungen/-färbung und die Beschilderung ersichtlich.
  • Der Radfahrer hat auf dem Zebrastreifen keine Vorfahrt, solange er nicht von seinem Rad absteigt.
  • Radfahrer müssen genau wie alle anderen Fahrzeugführer, dort wo die Verkehrsregelung es vorsieht, dem von rechts kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren.

Es gibt 2 Ausnahmen bezüglich der Vorfahrtsregeln für Radfahrer:

  • Dort wo der Fahrradweg endet und der Radfahrer geradeaus weiter fährt und sich wieder auf die Fahrbahn einordnet, wird dies nicht als Fahrmanöver gewertet; er hat folglich Vorfahrt.
  • Dort wo der Radfahrer sich auf dem durchgehenden Fahrradweg befindet hat er Vorfahrt denjenigen gegenüber die den Fahrradweg überqueren. Hier könnte es zu Missverständnissen innerhalb von Kreuzungen kommen. Es gilt die Bodenmarkierungen und Beschilderung an Ort und Stelle zu beachten.

Es bleibt zu erwähnen:

Um zur Sicherheit beizutragen, sollte jeder Verkehrsteilnehmer sein Fortbewegungsmittel nur dann nutzen, wenn es sich in technisch einwandfreiem Zustand befindet.  Ebenfalls sollte man als Verkehrsteilnehmer auf das Tragen von Kopfhörern mit laut eingeschalteter Musik verzichten, die zum Beispiel das Wahrnehmen einer Autohupe oder einer Fahrradklingel verhindert.  Dies stellt einen Verstoß gegen den Artikel 7.2 der STVO dar, der u.a. besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich auf der öffentlichen Straße so zu verhalten hat, dass er weder eine Behinderung noch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt und er imstande sein muss, alle ihm obliegenden Fahrbewegungen auszuführen.