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Anmeldung von neutralisierten Waffen - neue

Laut des Königlichen Erlasses vom 23 April 2020, in Kraft getreten am 5 Juni 2020 muss eine in der Vergangenheit erworbene neutralisierte Feuerwaffe beim Provinzgouverneur gemeldet werden.

Diese Meldung ist gratis und muss in einer Übergangsphase bis zum 14. März 2021 mittels eines Formulars, genannt „Modell 9ter“, erfolgen.

Dieses Formular, sowie eine Kopie des Formulars, ist an den Dienst für Waffen des Gouverneurs in 4000 LIEGE, Rue de Fragnée n°2 Briefkasten 250 zu senden.

Als „neutralisierte“ gilt nur die Waffe, die durch die zuständige Stelle als solche erklärt wurde. Jede andere nicht als solche erklärte neutralisierte Waffe bleibt in der für sie bestimmten Kategorie zu behandeln.

Der Eigentümer einer neutralisierten Feuerwaffen kann sich an seine jeweilige Polizeidienststelle wenden, um den Besitz in Ordnung zu bringen. Dies gilt ebenfalls im Falle eines Verkaufes einer neutralisierten Feuerwaffe. 

Bei Import einer neutralisierten Feuerwaffe ist die Waffenbank direkt zuständig für die Registrierung. 

Weiter sind durch den selben Erlass neutralisierte Feuerwaffen nicht mehr frei käuflich. Solche Feuerwaffen dürfen erst erworben und besitzt werden, wenn sie im Zentralenwaffenregister registriert sind und mittels oben genanntem Modell 9ter gemeldet wurden.