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Jugend-Info | 14.04.2020 - 11:35

Youth FAQ Corona - Aktualisierung

Die aktuelle Corona-Krise stellt die Menschheit vor große Herausforderungen. Auch junge Menschen sehen sich mit vielen Ungewissheiten konfrontiert. Gemeinsam mit den Kollegen von Inforjeunes beantworten das JIZ und der Infotreff einige wichtige Fragen rund um Themen wie Schule/Studium, Studentenwohnung, Studentenjob oder allgemeines.

Der FAQ wird noch weiterhin aktualisiert. Wenn ihr selber noch Fragen habt,
kontaktiert uns:

JIZ:
E-Mail: jiz@jugendinfo.be
Tel: 080/22 1567

Infotreff:
E-Mail: infotreff@jugendinfo.be oder
WhatsApp: 0497 69 26 61
Skype Sprechstunde : Mo. – Fr. 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (Skype Name: „Infotreff“)

(Aktualisiert 14.04.2020)

Den kompletten FAQ findet ihr bei den Downloads.

Hier vorab einige wichtige Fragen und Antworten:

SCHULE/STUDIUM

Ich bin in der Sekundarschule, was passiert, wenn ich meine Arbeit nicht zu Hause
mache?

Obwohl die Schulen diese Aufgaben dem Ermessen des Lehrers überlassen, wirst du nicht bestraft, wenn du diese Aufgaben nicht machst. Deine Arbeiten werden nicht bewertet und nicht in deinem Zeugnis aufgenommen. Sei aber vorsichtig, wenn du die Aufgaben nicht abschließt und dich mit dem Lernstoff nicht befasst, riskierst du, deinen  Lernrhythmus zu verlieren und Schwierigkeiten zu haben, wenn du in die Schule zurückkehrst.

STUDENTENWOHNUNG

Kann ich während der Ausgangssperre in meinem Kot/ meiner Wohngemeinschaft
bleiben?

Ja!
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags zu Beginn des Jahres erwirbst du für die Dauer des Vertrags die volle Nutzung des Eigentums, auch unter außergewöhnlichen Umständen wie der aktuellen Pandemie. Wenn dein Vermieter den Vertrag kündigen möchte, muss er sich an den zuständigen Friedensrichter wenden.

STUDENTENJOB

Muss ich während der Ausgangssperre weiterhin zu meinem Studentenjob gehen?
Ja, es sei denn:

  • du hast gesundheitliche Probleme und gehörst zur Risikogruppe (zum Beispiel: schwache Immunität, Diabetes);
  • du hast das Coronavirus oder Symptome davon (z. B. Husten, Fieber,Muskelschmerzen, Atemnot).

Abgesehen von diesen Ausnahmen und solange dein Arbeitgeber dir keine gegenteiligen Angaben gemacht hat, musst du weiter deinen Studentenjob nachgehen. Du kannst deinen Arbeitgeber jedoch bitten, im Homeoffice zu arbeiten. Dieser hat sogar die Pflicht, Homeoffice einzurichten, wenn es für das Unternehmen möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, kannst du jederzeit vorschlagen, bestimmte außergewöhnliche Maßnahmen einzuführen (z. B. einen gestaffelten Zeitplan einplanen, um Stoßzeiten im öffentlichen Verkehr zu vermeiden). Im Gegensatz zu Frankreich ist derzeit kein Nachweis erforderlich, dass du dich zu deinem Arbeitsplatz begibst.

ALLGEMEIN

Habe ich das Recht mit dem Auto zu fahren, um für die praktische Führerscheinprüfung zu üben?
Nein!
Es darf sich nur mit dem Auto fortbewegt werden, wenn es unbedingt erforderlich ist (Apotheke, Essen, Arbeit usw.). Das Üben für die Führerscheinprüfung wird somit nicht als wesentlich angesehen. Im Falle einer Kontrolle riskierst du eine Geldstrafe von bis zu 250 €.
Fahrstunden und Prüfungen, ob theoretisch oder praktisch, sind annulliert. Wenn infolge einer solchen Annullierung eine Verpflichtung mit zwingenden Fristen nicht eingehalten werden kann, wird dem Betreffenden eine Verlängerung zuerkannt.