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Bekanntmachung | 29.04.2019 - 11:18

Rattenplage im städtischen Kanalisationsnetz

In den vergangenen Wochen und Monaten musste der Bauhof der Gemeinde Sankt Vith wiederholt infolge eines vermehren Aufkommens von Nagern und Ratten auf Ebene der Kanalisationen des Stadtgebiets intervenieren.

Im Rahmen der besagten Eingriffe wurden in den besagten Kanalabschnitten feste (organische) Abfälle (Essensreste, Küchenabfälle, usw.) vorgefunden, was sich nur dadurch erklären lässt, dass bestimmte Haushalte organische Abfälle über die Toilettenspülung beziehungsweise über das Spülbecken (mittels Zerkleinerer für Küchenabfälle) in die Kanalisation einleiten.

Diese Abfälle können in den Kanalisationen nicht nur zu Verstopfungen und somit zu einem Rückstau führen, sondern auch das Aufkommen von Ratten und anderen Nagetieren begünstigen.

In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf verwiesen, dass laut der geltenden Gesetzgebung die Entsorgung von festen (organischen und nicht organischen) Abfällen in die Kanalisation verboten ist.

Wir bitten demnach alle Haushalte dringlichst darum, die Entsorgung von solchen Abfällen in die städtische Kanalisation zu unterlassen, damit eine ordnungsgemäße Ableitung der Abwässer gewährleistet werden und das Aufkommen von Ratten und anderen Nagetieren in den Kanalisationen eingedämmt werden kann.