Bekanntmachung | 20.11.2023 - 15:57
Öffentliche Untersuchung - Bekanntmachung
Öffentliche Untersuchung über den Forsteinrichtungsplan des Staatswaldes des Forstamtes Sankt Vith (Entwurf) eingereicht durch die Abteilung Natur und Forsten
Beschlussentwurf, welcher unter Kategorie A2 der Pläne und Programme eingestuft ist, deren Verabschiedung eine Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit enthält, gemäß Artikel D.29-1, §3 des Umweltgesetzbuches.
Beschlussentwurf, der gemäß Artikel 59, §2 des Forstgesetzbuchs einer öffentlichen Untersuchung unterliegt.
Öffentliche Untersuchung, die gemäß Artikel D.29-7 bis D.29-20 und R.41-6 bis R.41-9 des Umweltgesetzbuches organisiert wird.
Das Gemeindekollegium setzt die Bevölkerung in Kenntnis, dass der oben erwähnte Forsteinrichtungsplan, sowie der Umweltverträglichkeitsbericht, Gegenstand einer öffentlichen Untersuchung sind.
Die Untersuchung dauert 45 Tage.
- Datum des Anschlags der Bekanntmachung: 15.11.2023
- Eröffnungsdatum der Untersuchung: 24.11.2023
- Abschlussdatum der Untersuchung: 16.01.2024
- Ort, Datum und Uhrzeit der Abschlusssitzung der öffentlichen Untersuchung: Gemeindeverwaltung Sankt Vith, Büro 08, 16.01.2024 um 10:00 Uhr
- Beschwerden und Bemerkungen können bis zum 15.01.2024 an folgende Anschrift gerichtet werden: Gemeindekollegium Sankt Vith, Rathausplatz, 1, 4780 Sankt Vith
Sämtliche Fristen sind in der Zeit vom 24.12.2023 bis zum 01.01.2024 aufgehoben.
Die öffentliche Untersuchung wird auf dem Gebiet der Gemeinden AMEL, BURG REULAND und SANKT VITH durchgeführt.
Die Akte kann ab dem Eröffnungsdatum und bis zum Abschlussdatum der Untersuchung werktags während den üblichen Öffnungszeiten sowie dienstags von 17:00 bis 20:00 Uhr nach Terminabsprache spätestens 24 Stunden im Voraus (Nicole CORNELY, 080/280 134, nicole.cornely@st.vith.be) eingesehen werden.
Jede Person kann innerhalb der oben erwähnten Frist bis zum Abschluss der Untersuchung ihre schriftlichen oder mündlichen Bemerkungen bei der Gemeindeverwaltung vorbringen.
Jeder Interessent kann Erklärungen über das Projekt bei der Gemeindeverwaltung sowie bei der Abteilung Natur und Forsten (Forstamt Sankt Vith: Klosterstraße, 32B - 4780 Sankt Vith, Tel. 080/280 850 und Forstdirektion Malmedy-Büllingen, Tel. 087/859 032 - emmanuelle.bousson@spw.wallonie.be) erhalten.
Die Behörde, die dafür zuständig ist, über den Entwurf, der Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Untersuchung ist, zu befinden, ist die wallonische Regierung.