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Zuschuss für Investitionen im Energiebereich

Die Gemeinde Sankt Vith gewährt allen Antragstellern, die eine definitive Zuschusszusage seitens der Wallonischen Region für eine Energieprämie oder Solarprämie (Soltherm), die seit dem 01.04.2015 gültig sind, erhalten haben, einen zusätzlichen Zuschuss.

Der Zuschuss beläuft sich auf 15 % der von der Wallonischen Region genehmigten Prämie. Der maximale Zuschuss seiten der Gemeinde Sankt Vith beträgt pro Antrag 1.200,00 €.

Weitere Informationen und die Bedingungen, die zu erfüllen sind, um diese Prämie zu erhalten, finden Sie im beigefügten Dokument.

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