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Bekanntmachung | 01.11.2020 - 17:36

Covid19 - Pauschalentschädigung WASSER

Die Wallonische Regierung ermöglicht Haushalten eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40 Euro bei ihren Trinkwasserversorgern zu beantragen, sofern sie infolge von COVID19 von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen sind.

Wer kann den Wasserkostenzuschuss anfragen?

Haushalte, in denen mindestens eine Person von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit als Folge von Covid19 betroffen ist/war und dies durch eine entsprechende Bescheinigung vorweisen kann.

Wie kann ich die Pauschalentschädigung in Anspruch nehmen ?

  1. Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es entweder per E-Mail an: stadtwerke@st.vith.be, per Fax an +32 80 28 22 29 oder per Post an die folgende Adresse: Stadtwerke St.Vith, Friedensstraße 19, B-4780 St.Vith.
    Achtung: Kunden- und Zählernummer (ggbf. Hausverwaltung kontaktieren) werden benötigt.
  2. Aushändigen der Bescheinigung per Mail oder per Post an die Stadtwerke.
    Geltende Bescheinigungen:
    1. Formular C3-2 (Vereinfachter Antrag auf zeitweilige Arbeitslosigkeit);
    2. Nachweis der Einsendung des Antrags auf zeitweilige Arbeitslosigkeit und Empfangsbestätigung der HfA (CAPAC) oder der Gewerkschaft;
    3. Erklärungen der LfA (ONEM) über die zeitweilige Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt durch den Arbeitgeber.

WICHTIG ! Die Anfrage kann erst bearbeitet werden, wenn den Stadtwerken die Bescheinigung vorliegt ! 

Zusatzinformationen

  • Der Wasserkostenzuschuss wird einmalig pro Haushalt ausgezahlt und nicht pro Bewohner.
  • Der Wasserkostenzuschuss wird nur einmalig pro Kunde gewährt, sollte dieser auch noch weitere Häuser besitzen.
  • Im Ausland arbeitende Belgier haben unter die gleichen Bedingungen Anrecht auf die Wasserpauschale.  (Dokument "Häufig gestellte Fragen")
  • Bewohner von Gebäuden, in denen mehrere Haushalte eingetragen sind, jedoch nur einen gemeinsamen Wasserzähler haben, müssen sich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. (Dokument "Häufig gestellte Fragen")
  • Selsbständige haben keinen Anspruch auf diese Pauschale.

Im Antragsformular finden Sie weitere ausführliche Informationen zu den häufig gestellten Fragen (FAQ's).

Nachstehend finden Sie zu Ihrer Information den Auszug des entsprechenden Erlasses aus dem Belgischen Staatblatt, der von der Wallonischen Regierung am 22.April 2020 beschlossen wurde.

 

Covid-19 Réduction de 40 € sur la prochaine facture d'eau

Le Gouvernement Wallon a décidé d'octroyer une réduction de 40 € sur la prochaine facture d'eau pour toutes personnes ayant eu recours au chômage économique partiel ou complet durant la crise Covid-19.
Pour en bénéficier, il vous suffit de remplir le formulaire « Demande Indemnité Eau » et de joindre le document de l'Onem attestant de votre chômage partiel ou complet durant cette période de crise sanitaire du Covid-19.Si vous avez des questions, vous pouvez consulter le FAQ's, page 2 du formulaire de demande.