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Nachgeburtliche Anerkennung – Reconnaissance postnatale

Wenn Sie ein Kind haben, bei dem nur die Abstammung der Mutter feststeht, können Sie die Abstammung des Vaters oder des Mitelternteils mithilfe einer nachgeburtlichen Anerkennung feststellen lassen.

Was ist zu tun​?

Beide Elternteile müssen beim Standesamt ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei der belgischen Geburtsgemeinde des Kindes vorstellig werden und den Personalausweis mitbringen.

Falls das anzuerkennende Kind älter als 12 Jahre ist, muss dieses ebenfalls vorstellig werden.

Für Personen, die nicht in Belgien geboren wurden oder die nicht in Belgien gemeldet sind, können weitere Dokumente notwendig sein (Geburtsurkunde, erweiterte Meldebescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung,...). In diesem Fall bitten wir Sie das Standesamt vorab telefonisch oder per Mail zu kontaktieren.

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