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Geburtsanmeldung – Déclaration de naissance

Bei der Geburtsanmeldung eines Kindes muss mindestens ein Elternteil innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Geburt beim Standesamt der Geburtsgemeinde vorstellig werden.

Ist die Kindesmutter verheiratet, kann diese Erklärung durch beide Eltern gemeinsam oder durch ein Elternteil alleine erfolgen.

Ist die Kindesmutter nicht verheiratet, gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Eine vorgeburtliche Anerkennung hat stattgefunden: der Vater oder die Mutter können allein oder gemeinsam beim Standesamt vorstellig werden.
  • Es hat keine vorgeburtliche Anerkennung gegeben: die Geburtserklärung kann nur durch die Mutter erfolgen. Soll das Kind in der Geburtsurkunde durch den Kindesvater anerkannt werden, muss dieser bei der Erklärung ebenfalls anwesend sein.

Bei Personen, die nicht in Belgien geboren wurden oder die nicht in Belgien gemeldet sind, sind weitere Dokumente wie zum Beispiel Geburtsurkunde, erweiterte Meldebescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung, Heiratsurkunde,... notwendig. In diesem Fall bitte das Standesamt vorab telefonisch oder per Mail zu kontaktieren.

 

Der Name Ihres 1. gemeinsamen Kindes

Ihr Kind kann bei gleichzeitiger Feststellung der Abstammung des Vaters und der Mutter entweder den Familiennamen des Vaters, den Familiennamen der Mutter oder einen Doppelnamen tragen.

Die Reihenfolge eines Doppelnamens dürfen die Eltern wählen, wobei von jedem Elternteil nur ein Familienname bestimmt werden kann.

Die nachfolgenden gemeinsamen Kinder der Eltern erhalten automatisch denselben Familiennamen.

Wenn nur die Abstammung der Mutter feststeht, trägt das Kind den Familiennamen der Mutter.

Die Eltern müssen dem Standesamt bei der Geburtsanmeldung Ihres 1. gemeinsamen Kindes eine von Ihnen unterzeichnete Erklärung zum Familiennamen und eine Kopie Ihrer Personalausweise vorlegen.

Achtung: Auch, wenn man verheiratet ist, muss diese Erklärung abgegeben werden.

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