Navigation

Sie sind Bürger der Europäischen Union und möchten sich in Belgien niederlassen?

Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eintragen unter Vorlage der nachfolgenden Unterlagen:

  • Gültiger nationaler Personalausweis bzw. Reisepass
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Internationale Zivilstandsbescheinigung - Zum Nachweis des Zivilstandes können auch Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde/Scheidungsurteil, Familienbuch vorgelegt werden.

(Bitte informieren Sie sich , ob diese Urkunden und Dokumente der Legalisierungspflicht bzw. der Apostillepflicht unterliegen – Eine Übersetzung der Urkunde insofern es sich nicht um eine internationale handelt, muss ebenfalls vorgelegt werden)
 
Außerdem müssen Sie den Nachweis der genügenden Einkünfte bzw. Verwandtschaft innerhalb von 3 Monaten ab Erstvorstellung bei der Gemeinde erbringen mittels Abgabe nachfolgender Dokumente:

Beweis der genügenden Einkünfte

Arbeiter

Kopie des Arbeitsvertrages sowie Lohnzettel der letzten 3 Monate

Selbständige
  • Vollständiger Auszug der Eintragung beim Unternehmensschalter sowie Unternehmensnummer
  • Beweis der Eintragung bei einer belgischen Sozialversicherungskasse
Arbeitssuchende
  • Bescheinigung über die Eintragung beim Arbeitsamt
  • Kopie von Bewerbungsschreiben
  • Beweis, dass eine reelle Chance auf Einstellung auf dem Arbeitsmarkt besteht (Diplome, Ausbildung, Einstellungsversprechen,…)
Arbeitnehmer im Ausland
  • Arbeitsvertrag
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der 3 letzten Monate
Selbständige im Ausland
  • durchschnittliches Monatseinkommen belegen
Renten-/Pensionsempfänger
  • Renten-/Pensionsbescheid
Empfänger von Behinderten-/Invaliditätszulagen / Arbeitsunfall/Berufskrankheit
  • Bescheide
  • Kontoauszüge
  • offizielle Betragsfestlegung,…

Und immer: Krankenversicherungsnachweis für Belgien

Beweis der Verwandtschaft mit einem Unionsbürgers oder Belgier

  • Beweis der Ehe oder Verwandtschaft mittels offiziellen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde,…Je nach Herkunftsland ist die Legalisierungs- bzw. Apostillepflicht zu beachten)
  • Beweis der partnerschaftlichen Beziehung

Sobald die eingereichte Akte vollständig ist, wird/kann Ihnen auf Anweisung der Gemeinde bzw. des Ausländeramtes (je nach Fall) ein Aufenthaltstitel ausgestellt werden entweder als Papier-Dokument in DIN A4-Format ohne Foto (kostenlos) oder aber in Form einer elektronischen Karte (Größe einer Bankkarte) mit Foto (24,50 €).
 

Wichtiger Hinweis
Die Ausländerkarten sind keine Identitäts- oder Nationalitätsnachweise, sondern bestätigen nur den legalen und regulären Aufenthalt in Belgien!

Ihre Identität wird daher immer nur durch den nationalen Personalausweis oder Reisepass bewiesen.

Dieser muss bei jeder Erneuerung des Aufenthaltstitels vorgelegt werden und die Gültigkeit darf nicht abgelaufen sein.

Bei Reisen außerhalb Belgiens müssen Sie immer das (gültige) Identitätsdokument Ihres Herkunftslandes mitführen.

 
Wenn Sie Eigentümer eines im Ausland registrierten Fahrzeuges sind, muss dieses schnellstmöglich nach der offiziellen Wohnsitzeintragung und Zuteilung der Nationalregisternummer in Belgien angemeldet werden.

Sie sind nicht EU-Bürger und möchten sich niederlassen?

Die Mitarbeiter des Meldeamtes geben Ihnen Auskünfte.